Deutsche Tageszeitung - Obdachlose Frau will in Hamburger S-Bahn-Tunnel schlafen - Strecke gesperrt

Obdachlose Frau will in Hamburger S-Bahn-Tunnel schlafen - Strecke gesperrt


Obdachlose Frau will in Hamburger S-Bahn-Tunnel schlafen - Strecke gesperrt
Obdachlose Frau will in Hamburger S-Bahn-Tunnel schlafen - Strecke gesperrt / Foto: © AFP/Archiv

Weil eine Frau in Hamburg an den S-Bahn-Gleisen in einem Tunnel entlang lief, ist die Strecke gesperrt worden. Bundespolizisten beobachteten das lebensgefährliche Verhalten der 48-Jährigen über Überwachungskameras, wie die Polizei am Sonntag mitteilte. Jederzeit hätte eine S-Bahn dort fahren können, die Stromschienen führten 1200 Volt.

Textgröße ändern:

Die Bundespolizei veranlasste die sofortige Sperrung des Abschnitts zwischen dem Bahnhof Harburg und der S-Bahnstation Harburg Rathaus, der Strom sei abgeschaltet worden. Mehrere Polizeistreifen machten sich auf die Suche nach der Frau.

Diese sei schließlich unverletzt gefunden worden. Die 48-Jährige, die keinen festen Wohnsitz hat, war sich der Gefahr offensichtlich nicht bewusst, wie es weiter hieß. Sie habe gesagt, dass sie sich einen warmen Schlafplatz im Tunnel suchen wollte.

Gegen sie wurde nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts im Gleisbereich eingeleitet. Die Strecke wurde wieder freigegeben.

(W.Novokshonov--DTZ)

Empfohlen

Diebe stehlen fast zehn Tonnen Schokolade und Gebäck in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen haben Diebe mehrere tausend Kilo Schokolade und Gebäck gestohlen. Die unbekannten Täter sollen am Freitag einen mit fast zehn Tonnen der süßen Waren beladenen Sattelauflieger von einem Firmengelände in Ladbergen im Kreis Steinfurt gestohlen haben, teilte die Polizei am Dienstag mit. Am Samstag sei der Auflieger ganz in der Nähe aufgrund der GPS-Daten wiedergefunden worden - allerdings war er leergeräumt.

Urteil: Familie erhält Schadenersatz für bei Flug beschädigten Kinderwagen

Gehen bei einem Flug Gepäckstücke verloren und werden beschädigt, hat eine Familie aus Rheinland-Pfalz Anspruch auf Schadenersatz. Der Reiseveranstalter muss in dem Fall nicht nur für beschädigte und verschwundene Gepäckstücke aufkommen, sondern auch einen Teil des Reisepreises zurückzahlen, wie das Landgericht Frankenthal am Dienstag mitteilte. Die Familie erhält 5000 Euro zurück. (Az.: 7 O 321/25).

Prozess gegen Boulevardmedien: Prinz Harry fordert "substantielle" Entschädigungen

Vor dem Abschluss seines Prozesses gegen britische Boulevardzeitungen wegen fragwürdiger Recherchemethoden hat Prinz Harry hohe Entschädigungszahlungen verlangt. Harrys Anwaltsteam rief das Londoner Gericht in seiner Abschlusserklärung auf, das Medienunternehmen Associated Newspapers Ltd (ANL), Herausgeber der Boulevardzeitungen "Daily Mail" and "The Mail on Sunday", zu "substantiellen" Entschädigungszahlen an Harry und die sechs anderen Kläger, darunter Pop-Star Elton John und Schauspielerin Elizabeth Hurley, zu verurteilen.

Frühere FDP-Bundestagsabgeordnete klagen in Karlsruhe gegen Sondervermögen

Eine Gruppe von früheren FDP-Bundestagsabgeordneten hat Verfassungsklage gegen die milliardenschweren Sondervermögen des Bundes eingereicht. Die im vergangenen Jahr vom Bundestag verabschiedete Grundgesetzänderung ermögliche eine "explosionsartige Ausweitung der Verschuldensmöglichkeiten des Bundes und der Länder" und verlagere Haushaltslasten einseitig in die Zukunft, heißt es in der Klageschrift, die der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag in Berlin vorlag. Die Einrichtung der Sondervermögen verstoße gegen die in der Verfassung festgeschriebene Schuldenbremsen-Regelung.

Textgröße ändern: