Deutsche Tageszeitung - Thüringer AfD scheitert mit Strafanzeigen gegen Verfassungsrichter

Thüringer AfD scheitert mit Strafanzeigen gegen Verfassungsrichter


Thüringer AfD scheitert mit Strafanzeigen gegen Verfassungsrichter
Thüringer AfD scheitert mit Strafanzeigen gegen Verfassungsrichter / Foto: © AFP/Archiv

Die Thüringer AfD ist mit Strafanzeigen gegen zwei Richter des Verfassungsgerichtshofs in Weimar gescheitert. Die Staatsanwaltschaft Erfurt lehnte am Montag die Aufnahme von Ermittlungen gegen die beiden Verfassungsrichter ab. Die AfD hatte ihnen Rechtsbeugung im Zusammenhang mit einem eskalierten Streit über die Wahl des Thüringer Landtagspräsidenten vorgeworfen.

Textgröße ändern:

Zwischen der AfD um deren Alterspräsident Jürgen Treutler und den Fraktionen von CDU, BSW, Linkspartei und SPD war in der konstituierenden Sitzung des Parlaments Ende September ein Streit über eine Änderung der Geschäftsordnung entbrannt, welche die Wahl des Landtagspräsidenten betraf. Treutler, der als Alterspräsident die erste Sitzung leitete, weigerte sich zunächst, Anträge und Abstimmungen aus dem Plenum zuzulassen.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof verpflichtete den AfD-Politiker auf Antrag der CDU-Fraktion allerdings, über den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung schon vor der Wahl des Landtagspräsidenten abstimmen zu lassen. Das geschah dann auch am Folgetag.

Die AfD hielt den an der Entscheidung beteiligten Thüringer Verfassungsrichter Jörg Geibert für befangen, weil sein Sohn Mitglied in der CDU-Fraktion ist. Zudem hätte der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, Klaus von der Weiden, nach Ansicht der Partei von Amts wegen die Befangenheit prüfen müssen. Die AfD stellte deshalb Strafanzeigen.

Die Staatsanwaltschaft sieht hingegen keinen Anlass für ein Ermittlungsverfahren, weil kein Anfangsverdacht wegen Rechtsbeugung bestehe. Zur Erfüllung des Tatbestandes sei ein elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege erforderlich. Demnach muss sich der Täter bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernen, so dass seine Entscheidung von den gesetzlichen Vorschriften nicht mehr getragen wird und sie mithin willkürlich erscheint. Dafür gibt es der Staatsanwaltschaft zufolge keinerlei Anhaltspunkte.

(B.Izyumov--DTZ)

Empfohlen

Leo XIV. leitet erstmals Ostermesse und spricht Segen "Urbi et Orbi"

Erstmals seit seinem Amtsantritt wird Papst Leo XIV. am Sonntag die Ostermesse auf dem Petersplatz leiten und den päpstlichen Segen "Urbi et Orbi" sprechen. Zu der Messe - bei der Leos Vorgänger Franziskus im vergangenen Jahr zum letzten Mal öffentlich aufgetreten war - werden zehntausende Gläubige erwartet. Den traditionellen Segen "Der Stadt und dem Erdkreis" will der Papst um 12.00 Uhr sprechen.

Sprengstoffangriff auf pro-israelische Organisation in den Niederlanden

In den Niederlanden ist ein Sprengstoffangriff auf eine pro-israelische Organisation verübt worden. Wie eine Polizeisprecherin am Samstag der Nachrichtenagentur AFP sagte, kam es am Vorabend vor dem Gebäude der Nichtregierungsorganisation Christen für Israel in der Stadt Nijkerk zu einer Detonation. Verletzt wurde niemand: In dem Gebäude hielt sich zum Tatzeitpunkt niemand auf. Es sei aber leichter Sachschaden entstanden.

Seit mehr als einem Jahr auf der Flucht: Mafia-Boss in Luxusvilla aufgespürt

Nach mehr als einem Jahr auf der Flucht ist in Italien ein berüchtigter Mafia-Boss festgenommen worden. Der wegen Mordes gesuchte Roberto Mazzarella sei in "einer Luxusvilla an der Amalfiküste" aufgespürt worden, teilte die Polizei am Samstag mit. Der Chef des Mazzarella-Clans der neapolitanischen Camorra habe bei seiner Festnahme im Ort Vietri sul Mare keinen Widerstand geleistet.

Papst Leo XIV. leitet erstmals Kreuzweg – 30.000 Gläubige am Kolosseum

Papst Leo XIV. hat am Karfreitag erstmals die Kreuzwegsprozession am Kolosseum in Rom geleitet. Rund 30.000 Gläubige aus zahlreichen Ländern versammelten sich am Freitagabend vor dem mit Fackeln feierlich beleuchteten Kolosseum zu der Zeremonie, die als Höhepunkt der Karwoche gilt.

Textgröße ändern: