Deutsche Tageszeitung - EKD-Synode betätigt Hamburger Bischöfin Fehrs als Ratsvorsitzende

EKD-Synode betätigt Hamburger Bischöfin Fehrs als Ratsvorsitzende


EKD-Synode betätigt Hamburger Bischöfin Fehrs als Ratsvorsitzende
EKD-Synode betätigt Hamburger Bischöfin Fehrs als Ratsvorsitzende / Foto: © AFP/Archiv

Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat die Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs als Ratsvorsitzende im Amt bestätigt. Ohne Gegenkandidaten erhielt Fehrs am Dienstag auf der Tagung in Würzburg 97 von 130 Stimmen. Die 63-Jährige hatte das Amt der EKD-Ratsvorsitzenden seit dem Rücktritt von Annette Kurschus vor einem Jahr bereits kommissarisch inne.

Textgröße ändern:

Fehrs ist nun für drei Jahre bis zum Ende der laufenden Amtszeit des Rats der EKD im Jahr 2027 gewählt. Die neue Ratsvorsitzende ist seit 2011 Bischöfin in Hamburg, 2021 wurde sie stellvertretende Ratsvorsitzende. Kurschus trat vor einem Jahr im Zusammenhang mit Vertuschungsvorwürfen in einem Missbrauchsfall zurück.

Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing aus Limburg, gratulierte Fehrs zur Wahl. "Ich freue mich auf die Zusammenarbeit und das gemeinsame Suchen nach Wegen, wie wir eine konkrete Einheit unserer Konfessionen als glaubwürdige Zeugen des Evangeliums voranbringen können", erklärte er. Fehrs sei von einem tiefen ökumenischen Geist getragen.

(M.Dylatov--DTZ)

Empfohlen

Mitbewohner getötet: Dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie in Rheinland-Pfalz

Weil er seinen WG-Mitbewohner tötete, hat das Landgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz die dauerhafte Unterbringung eines 38-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann galt wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig, wie einer Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte. Demnach wurde das Urteil am Dienstag verkündet.

Service zu Rundfunkbeitrag gegen Geld: BGH prüft Klagerecht von Verbraucherverband

Die Frage, ob ein Verband von einem Geschäftsführer wegen der mutmaßlichen Täuschung von Verbrauchern Schadenersatz fordern kann, ist vom Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt worden. Er prüfte am Mittwoch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz in einem vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) angestrengten Rechtsstreit. Dieser klagte gegen ein Unternehmen, das im Internet Formulare rund um den Rundfunkbeitrag anbot, etwa zur An- oder Abmeldung. (Az. I ZR 253/25)

Geplante "Gen Z"-Proteste in Deutschland: Warnungen vor linksextremer Einflussnahme

Angesichts der für den 31. Oktober in deutschen Städten geplanten Proteste junger Menschen warnen Innenpolitiker und Vertreter der Polizei vor einer möglichen Einflussnahme linksextremistischer Kräfte. Die Sicherheitsbehörden hätten den Termin bereits "fest im Blick", erklärte Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) laut Mitteilung vom Dienstag. Die für diesen Tag geplanten Proteste würden "auch aus dem linken Spektrum instrumentalisiert", warnte Poseck. Ein Bündnis namens Gen Z regelt ruft für den 31. Oktober zu Demonstrationen auf.

Bekannten verwechselt und erschossen - Anklage gegen 43-Jährigen in Rheinland-Pfalz

Weil er einen Bekannten wohl wegen einer Verwechslung in seiner Wohnung erschossen haben und anschließend auf ein Festival geflüchtet sein soll, hat die Staatsanwaltschaft im rheinland-pfälzischen Frankenthal Anklage gegen einen 43-Jährigen erhoben. Ihm wird Totschlag vorgeworfen, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Demnach soll er das 41 Jahre alte Opfer Ende Juli in Bad Dürkheim getötet haben.

Textgröße ändern: