Deutsche Tageszeitung - R. Kellys Partnerinnen verteidigen Sänger gegen Vorwürfe

R. Kellys Partnerinnen verteidigen Sänger gegen Vorwürfe


R. Kellys Partnerinnen verteidigen Sänger gegen Vorwürfe
R. Kellys Partnerinnen verteidigen Sänger gegen Vorwürfe / Foto: ©

Der wegen sexuellen Missbrauchs angeklagte US-Sänger R. Kelly ist von seinen zwei Freundinnen in Schutz genommen worden. Sie seien beide in einer einvernehmlichen Liebesbeziehung mit dem 52-jährigen Musikstar, sagten die 21-jährige Azriel Clary und die 23 Jahre alte Joycelyn Savage am Donnerstag dem US-Sender CBS. Sie wiesen Vorwürfe zurück, wonach sich Kelly Frauen durch "Gehirnwäsche" gefügig mache.

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"Wir leben mit ihm zusammen und wir führen eine Beziehung mit ihm", sagte Clary. Für sie sei es nicht außergewöhnlich, dass ein Mann mehrere Freundinnen habe. Savage sprach von einer "sehr starken Beziehung".

Clarys Eltern erklärten kurz nach der Veröffentlichung des Interviews mit ihrer Tochter jedoch, diese leide unter den Folgen von Jahren des "geistigen Missbrauchs und der Manipulation durch R. Kelly".

Der 52-Jährige wird des schweren sexuellen Missbrauchs in zehn Fällen beschuldigt. Betroffen sind vier Frauen, von denen drei zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Taten noch minderjährig waren.

Kelly selbst hatte in einem am Mittwoch ausgestrahlten Gespräch mit CBS die Vorwürfe dementiert: "Ich habe diese Dinge nicht getan. Das bin nicht ich." Die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen tat er als "Gerüchte" ab. Der Opfer-Anwalt Michael Avenatti bezeichnete Kelly als "verzweifelten Lügner", der sich regelmäßig an jungen Mädchen vergangen habe.

Kelly war nach seiner Festnahme Ende Februar zunächst gegen Zahlung einer Kaution freigekommen. Am Mittwoch wurde er wegen ausstehender Unterhaltszahlungen in Höhe von 161.000 Dollar aber wieder in Gewahrsam genommen.

Dem durch Hits wie "I Believe I Can Fly" bekannten Musiker wird seit Jahrzehnten Missbrauch von Minderjährigen vorgeworfen. 2002 wurde Anklage gegen ihn wegen Kinderpornografie erhoben, doch wurde er sechs Jahre später freigesprochen.

(A.Stefanowych--DTZ)

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