Deutsche Tageszeitung - Weihnachtsmarktanschlag: Saudi-Arabien bekundet "Solidarität" mit Deutschland

Weihnachtsmarktanschlag: Saudi-Arabien bekundet "Solidarität" mit Deutschland


Weihnachtsmarktanschlag: Saudi-Arabien bekundet "Solidarität" mit Deutschland
Weihnachtsmarktanschlag: Saudi-Arabien bekundet "Solidarität" mit Deutschland / Foto: © AFP

Saudi-Arabien hat den mutmaßlichen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg verurteilt und seine "Solidarität" mit Deutschland bekundet. Die Regierung in Riad habe "ihre Solidarität mit dem deutschen Volk und den Familien der Opfer" ausgedrückt und ihre "Ablehnung von Gewalt" bekräftigt, erklärte das saudiarabische Außenministerium am Freitag im Onlinedienst X. Der Magdeburger Polizei zufolge handelt es sich bei dem Tatverdächtigen um einen 50-Jährigen aus Saudi-Arabien.

Textgröße ändern:

Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt hatte zuvor von einem mutmaßlichen Anschlag gesprochen. Ein Auto war am Abend in die Menschenmenge auf dem Weihnachtsmarkt gerast. Laut Polizei fuhr der Täter mindestens 400 Meter über den Weihnachtsmarkt. Ein Kleinkind und ein Erwachsener wurden nach Angaben von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) getötet, dutzende weitere Menschen wurden verletzt.

Angesichts der Schwere der Verletzungen sei nicht auszuschließen, "dass wir noch weitere Menschenleben zu beklagen haben könnten". Die Stadtverwaltung Magdeburg hatte zuvor von 15 Schwerstverletzten, 37 mittelschwer Verletzten und 16 Leichtverletzte gesprochen.

Der Vorfall in Magdeburg ereignete sich einen Tag nach dem achten Jahrestag des islamistischen Lkw-Anschlags auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz. Damals hatte ein islamistischer Täter einen Sattelschlepper in die Menschenmenge gesteuert, zwölf Menschen wurden getötet, ein weiterer starb Jahre später an seinen schweren Verletzungen. Der Täter konnte zunächst fliehen und wurde Tage später in Italien von Polizisten erschossen.

(U.Kabuchyn--DTZ)

Empfohlen

Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Diese sollten unter anderem in einigen Vierteln von Paris von Montagabend 23.00 Uhr bis Dienstagmorgen 6.00 Uhr gelten, wie die Polizeipräfektur der Hauptstadt ankündigte. Bereits ab 20.00 Uhr gelte in den Brennpunkten der Ausschreitungen vom Wochenende ein Demonstrationsverbot.

Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Wie das Büro von Premierminister Sébastien Lecornu mitteilte, gelten diese unter anderem in der nördlichen Großstadt Lille von Montagabend um 20.00 Uhr bis Dienstagmorgen um 6.00 Uhr. Weitere Kommunen in der Region verhängten ähnliche Maßnahmen. Laut Lecornu sollen durch die lokalen Ausgangssperren Geschäfte vor Plünderungen geschützt werden.

Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens

Die Einziehung eines Jagdscheins und der Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei zwei AfD-Mitgliedern ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt rechtens gewesen. Die Mitgliedschaft in dem vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt löse "die gesetzliche Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" aus, wie ein OVG-Sprecher am Montag in Magdeburg mitteilte. Die Beschwerden der beiden Mitglieder wurden am Freitag Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.

Drei Jahre Haft für Hebamme aus Niedersachsen nach tödlich verlaufener Hausgeburt

Mehr als 16 Jahre nach dem Tod eines ungeborenen Babys bei einer Hausgeburt ist eine Hebamme in Niedersachsen wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das entschied das Landgericht Verden nach Angaben einer Sprecherin am Montag. Es war der dritte Prozess gegen die Frau, nachdem diese zuvor zwei Mal erfolgreich am Bundesgerichtshof Revision gegen Verurteilungen in dem Fall eingelegt hatte.

Textgröße ändern: