Deutsche Tageszeitung - Landkreistag: "Absoluter Schutz" auf Weihnachtsmärkten nicht möglich

Landkreistag: "Absoluter Schutz" auf Weihnachtsmärkten nicht möglich


Landkreistag: "Absoluter Schutz" auf Weihnachtsmärkten nicht möglich
Landkreistag: "Absoluter Schutz" auf Weihnachtsmärkten nicht möglich / Foto: © AFP

In der Debatte über den Schutz von Weihnachtsmärkten hat der Landkreistag betont, dass es auch mit erhöhter Polizeipräsenz und anderen Maßnahmen keine Sicherheitsgarantie gibt. "Es gibt überall eine höhere Präsenz von Polizei- und Ordnungskräften und auch in Magdeburg sind die Zugänge polizeilich kontrolliert und Taschen durchsucht worden", sagte der Präsident, Landrat Achim Brötel (CDU), dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Montag).

Textgröße ändern:

"Wegen der Gefahren durch Messerattacken sind die gesetzlichen Voraussetzungen bis hin zu generellen Verboten bereits deutlich verschärft worden", erklärte Brötel. Einen "absoluten Schutz" werde es allerdings nicht geben können.

Zudem seien Weihnachtsmärkte und ähnliche Veranstaltungen Orte der Begegnung und des Miteinanders. "Daher muss man bei aller abstrakten Gefahr auch mit Augenmaß vorgehen, damit sie es bleiben können. Wir brauchen Weihnachten gerade nach solchen furchtbaren Ereignissen umso mehr, denn es geht um Versöhnung", sagte Brötel weiter.

In Magdeburg war am Freitagabend ein Auto in eine Menschenmenge auf dem Weihnachtsmarkt am Alten Markt gerast. Mindestens fünf Menschen starben, darunter ein neunjähriges Kind. Rund 200 weitere Menschen wurden verletzt, viele davon schwer. Als mutmaßlicher Täter wurde ein 50-jähriger Arzt aus Saudi-Arabien festgenommen, der seit 2006 in Deutschland lebte.

Die Stadt Magdeburg verteidigte infolgedessen ihr Sicherheitskonzept für den Weihnachtsmarkt. Dieses sei "nach bestem Wissen und Gewissen" sowie in Absprache mit der Polizei verfasst worden, sagte der zuständige Beigeordnete Ronni Krug. Dass dem Tatverdächtigen offenbar keine Hindernisse auf dem Weg zum Weihnachtsmarkt entgegenstanden, begründete Krug damit, dass der Weg als Rettungsgasse für Krankenwagen und Feuerwehr bei Notfällen vorgesehen war.

Zahlreiche Städte und Bundesländer verschärften nach dem Anschlag die Sicherheitsmaßnahmen auf Weihnachtsmärkten. Absagen gab es nur vereinzelt. Der Deutsche Schaustellerbund sah darin auch "das falsche Zeichen". Denn gemeinsames Feiern sei "ein Zeichen gelebter Demokratie und des friedlichen Miteinanders".

(I.Beryonev--DTZ)

Empfohlen

Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Diese sollten unter anderem in einigen Vierteln von Paris von Montagabend 23.00 Uhr bis Dienstagmorgen 6.00 Uhr gelten, wie die Polizeipräfektur der Hauptstadt ankündigte. Bereits ab 20.00 Uhr gelte in den Brennpunkten der Ausschreitungen vom Wochenende ein Demonstrationsverbot.

Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Wie das Büro von Premierminister Sébastien Lecornu mitteilte, gelten diese unter anderem in der nördlichen Großstadt Lille von Montagabend um 20.00 Uhr bis Dienstagmorgen um 6.00 Uhr. Weitere Kommunen in der Region verhängten ähnliche Maßnahmen. Laut Lecornu sollen durch die lokalen Ausgangssperren Geschäfte vor Plünderungen geschützt werden.

Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens

Die Einziehung eines Jagdscheins und der Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei zwei AfD-Mitgliedern ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt rechtens gewesen. Die Mitgliedschaft in dem vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt löse "die gesetzliche Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" aus, wie ein OVG-Sprecher am Montag in Magdeburg mitteilte. Die Beschwerden der beiden Mitglieder wurden am Freitag Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.

Drei Jahre Haft für Hebamme aus Niedersachsen nach tödlich verlaufener Hausgeburt

Mehr als 16 Jahre nach dem Tod eines ungeborenen Babys bei einer Hausgeburt ist eine Hebamme in Niedersachsen wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das entschied das Landgericht Verden nach Angaben einer Sprecherin am Montag. Es war der dritte Prozess gegen die Frau, nachdem diese zuvor zwei Mal erfolgreich am Bundesgerichtshof Revision gegen Verurteilungen in dem Fall eingelegt hatte.

Textgröße ändern: