Deutsche Tageszeitung - Angriff an Alexanderplatz: Berliner Polizist zu Bewährungsstrafe verurteilt

Angriff an Alexanderplatz: Berliner Polizist zu Bewährungsstrafe verurteilt


Angriff an Alexanderplatz: Berliner Polizist zu Bewährungsstrafe verurteilt
Angriff an Alexanderplatz: Berliner Polizist zu Bewährungsstrafe verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Wegen eines Angriffs auf einen Mann an der mobilen Polizeiwache am Berliner Alexanderplatz ist ein 37-jähriger ehemaliger Beamter zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach ihn am Montag der Körperverletzung im Amt und der Nötigung schuldig. Die ebenfalls angeklagten Kollegen des Manns wurden freigesprochen.

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Mit seinem Urteil blieb das Gericht knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr plädiert. Der 37-jährige Angeklagte habe mit äußerster Brutalität gegen Kopf des alkoholisierten Manns geschlagen, hieß es im Plädoyer.

Der Geschädigte war in die Wache gekommen, um einen Diebstahl anzuzeigen. Selbst wenn es dabei möglicherweise zu Beleidigungen gekommen oder einem Platzverweis nicht nachgekommen worden sei, sei ein solcher Angriff durch einen Polizisten nicht gerechtfertigt, befand die Staatsanwaltschaft. So etwas könne in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden.

Der Angeklagte, der mittlerweile seinen Beamtenstatus aufgab und laut Verteidigung auf einen Studienplatz wartet, hätte den Mann festsetzen und beruhigen müssen. Stattdessen habe er die Situation eskalieren lassen. Die Verteidigung des Angeklagten beantragte eine Geldstrafe von 1800 Euro. Der Angeklagte habe sich durch einen tätlichen Angriff des Manns zu der Tat hinreißen lassen.

Tatsächlich sah es auch die Staatsanwaltschaft als erwiesen an, dass der Mann den Polizisten nach einem ersten Schlag mit Gegenständen beworfen hatte, mutmaßlich mit einem Feuerzeug und einem Handy. Erst danach soll der Angeklagte den Mann vor der Wache zu Boden gebracht und ihn gegen den den Kopf geschlagen haben, woraufhin der Geschädigte kurzzeitig das Bewusstsein verlor.

Deshalb sah auch die Anklagebehörde den in der Anklage erhobenen Vorwurf gegen die drei 28, 29 und 31 Jahre alten Kollegen als nicht erwiesen an. Dieser lautete unter anderem, sie hätten gemeinsam geplant, gegen den Geschädigten eine ungerechtfertigte Strafanzeige zu stellen.

Da es den Wurf durch den Geschädigten tatsächlich gegeben habe, sei die Anzeige gegen ihn gerechtfertigt gewesen, befand die Staatsanwaltschaft. Sie beantragte für die drei, ebenso wie die Verteidigung, einen Freispruch. Dem folgte das Gericht. Seit der Anklageerhebung im Februar 2024 sind sie nicht mehr im Dienst.

(N.Loginovsky--DTZ)

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