Deutsche Tageszeitung - Zweite Bilanz: Berliner Polizei erfasst 1453 "silvestertypische Straftaten"

Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild

Zweite Bilanz: Berliner Polizei erfasst 1453 "silvestertypische Straftaten"


Zweite Bilanz: Berliner Polizei erfasst 1453 "silvestertypische Straftaten"
Zweite Bilanz: Berliner Polizei erfasst 1453 "silvestertypische Straftaten" / Foto: © AFP

Insgesamt 1453 "silvestertypische Straftaten" hat die Berliner Polizei in der Silvesternacht erfasst. Einen deutlichen Schwerpunkt machten dabei Sachbeschädigungen mit 531 Taten aus, wie die Behörde am Montag in einer zweiten Bilanz mitteilte. Festgestellt wurden zudem 274 Verstöße gegen das Waffengesetz, 241 Körperverletzungsdelikte und 54 Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz.

Anzeige Bild

Textgröße ändern:

Die Berliner Polizei nennt insgesamt 670 erfasste Tatverdächtige. Dabei handelt es sich demnach jedoch um eine rechnerische Gesamtzahl und nicht die tatsächliche Personenanzahl. In 406 Fällen wurden Tatverdächtigte mit deutscher Staatsangehörigkeit erfasst, in 264 Fällen mit anderer Nationalität.

22 Menschen wurden den Angaben zufolge erkennungsdienstlich behandelt, vier davon einem Bereitschaftsgericht vorgeführt. Gegen zwei wurden anschließend Haftbefehle erlassen, gegen einen Menschen wurde ein Anschlussgewahrsam angeordnet.

Zuerst waren 37 in der Silvesternacht verletzte Polizistinnen und Polizisten genannt worden - in ihrer zweiten Bilanz spricht die Polizei nun von 44. Davon seien 17 durch eine Straftat verletzt worden, acht von ihnen durch Pyrotechnik. Da die Auswertungen noch andauerten, könnten sich die Zahlen noch verändern, hieß es aber.

Insgesamt kam es den Angaben zufolge zu 58 Angriffen auf Einsatzkräfte der Polizei sowie einem Angriff auf einen Rettungsdienstmitarbeiter. In diesem Zusammenhang hätten 40 Tatverdächtige namhaft gemacht werden können: 16 Erwachsene, zwölf Heranwachsende, elf Jugendliche und ein Kind. Dabei hatten demnach 21 die deutsche, 19 eine andere Staatsangehörigkeit.

Insgesamt führte die Berliner Polizei ihrer Bilanz zufolge ab dem 28. Dezember 2024, dem Verkaufsbeginn von Pyrotechnik, stadtweit 116 Kontrollen durch. Dabei ging es demnach um Verkaufs- und Lagerbestimmungen von Pyrotechnik. Beschlagnahmt wurden bei den Kontrollen insgesamt fast sieben Tonnen illegale Pyrotechnik - darunter zum Beispiel 20 Kugelbomben -, 944 Schuss Pyrotechnikmunition sowie Schreckschusswaffen.

Wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz, das Waffengesetz und die Verordnung zum Sprengstoffgesetz leiteten die Beamten 44 Ermittlungsverfahren ein.

(U.Stolizkaya--DTZ)

Empfohlen

Schiff gerät bei Einlaufparade für Sail-Festival in Bremerhaven in Brand

Bei der Einlaufparade des internationalen Windjammer-Festivals Sail in Bremerhaven ist am Mittwoch ein Segelschiff in Brand geraten. Zwei Menschen wurden auf der "Matilde" verletzt, wie die Feuerwehr mitteilte. Der Brand auf dem 22 Meter langen Segelschiff wurde gelöscht. Es sollte zu einem Liegeplatz geschleppt werden.

AfD-Landtagsfraktion in Stuttgart scheitert mit Klage gegen Richterwahl

Die Landtagsfraktion der AfD in Baden-Württemberg ist vor dem Verfassungsgerichtshof in Stuttgart mit einer Klage gegen die Nachwahl eines Richters gescheitert. Ihr steht kein alleiniges Vorschlags- und Benennungsrecht zu, das die Freiheit der Wahl durch den Landtag einschränken könnte, wie der Gerichtshof in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. Der Posten musste nachbesetzt werden, nachdem eine von der AfD vorgeschlagene und vom Landtag gewählte Laienrichterin gestorben war. (Az. 1 GR 105/24)

Mann reißt Israel-Flagge an Berliner Synagoge ab - Staatsschutz ermittelt

Ein Mann hat vor einer Synagoge in Berlin die israelische Flagge abgerissen. Der 51-Jährige wollte am Dienstagnachmittag trotz eines bestehenden Hausverbotes das jüdische Gotteshaus an der Oranienburger Straße betreten, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. Als ihm das verwehrt wurde, riss er an einer vor der Synagoge gelegenen Gedenkstätte die Flagge ab und warf sie auf den Boden.

Tödliche Messerstiche vor Würzburger Club: Fall wird neu aufgerollt

Knapp zwei Jahre nach tödlichen Messerstichen vor einem Club in Würzburg muss der Fall neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Mittwoch ein Urteil des Würzburger Landgerichts vom Juli 2024 auf, mit dem der mutmaßliche Täter freigesprochen worden war. Das Landgericht konnte nicht ausschließen, dass er in Notwehr handelte. (Az. 1 StR 9/25)

Textgröße ändern:

Anzeige Bild