Deutsche Tageszeitung - Messerstich an Bushaltestelle: 13-Jähriger kündigte Tat im Internet an

Messerstich an Bushaltestelle: 13-Jähriger kündigte Tat im Internet an


Messerstich an Bushaltestelle: 13-Jähriger kündigte Tat im Internet an
Messerstich an Bushaltestelle: 13-Jähriger kündigte Tat im Internet an / Foto: © AFP/Archiv

Der Junge, der am Dienstag im bayerischen Schnelldorf auf einen 14-Jährigen eingestochen haben soll, hat seine Tat nach Polizeiangaben vorab im Internet angekündigt. Wie die Polizei Mittelfranken am Donnerstag mitteilte, verschickte der 13-Jährige mutmaßlich ein Schreiben über einen Instant-Messaging-Dienst und wiederholte diese Ankündigung wenige Minuten vor der Tat im Netz. Bei dem Angriff an einer Bushaltestelle hatte der mutmaßliche Täter auf den 14-Jährigen eingestochen und ihn oberflächlich am Hinterkopf verletzt.

Textgröße ändern:

Gegen den noch nicht strafmündigen Jugendlichen wird nach Polizeiangaben wegen des Verdachts des versuchten Mordes ermittelt. Zum Inhalt des Schreibens und zum Tatmotiv des 13-Jährigen machte die Polizei keine näheren Angaben. Der mutmaßliche Täter rief nach seiner Tat selbst die Polizei und wurde im Anschluss in einer Fachklinik untergebracht.

Die Tat ereignete sich laut Polizei am Dienstagmorgen an einer Bushaltestelle, an der zahlreiche Kinder auf den Schulbus warteten. Demnach sollen Täter und Opfer in keiner Verbindung zueinander gestanden haben. Laut Polizei bemerkte das Opfer zunächst lediglich Schmerzen am Kopf, die der Junge auf Schläge zurückführte. Er ging nach Hause und verständigte seine Eltern. Bei der ärztlichen Versorgung in einem Krankenhaus wurde dann festgestellt, dass es sich um Stichwunden handelte.

Nach der Tat am Dienstag beschlagnahmte die Polizei am Mittwochmorgen vor Schulbeginn bei einem weiteren 14-jährigen Schüler ein Messer. Dieser hatte gegenüber einer Mitschülerin einen Tag zuvor angekündigt ein Messer mit in die Schule zu bringen und dabei Vergleiche zur Tat des 13-Jährigen gezogen. Der Schulleiter passte den Jungen ab und rief die Polizei. Der 14-Jährige wurde in eine Fachklinik eingewiesen.

(Y.Leyard--DTZ)

Empfohlen

Nach Fund von totem 84-Jährigen in Ulm: Ermittler gehen von Verbrechen aus

Nach dem Fund eines toten 84-Jährigen vor rund zwei Wochen in Ulm wird wegen eines möglichen Tötungsdelikts ermittelt. Wie Staatsanwaltschaft und Polizei in der baden-württembergischen Stadt am Montag mitteilten, bestätigte eine Obduktion inzwischen erste Hinweise auf ein Verbrechen. Einzelheiten zur Tat oder möglichen Hintergründen nannten diese nicht.

43 Jahre nach Mord an Sexarbeiter in Hamburg: Urteil gegen 61-Jährigen rechtskräftig

Mehr als 43 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines transsexuellen Prostituierten in Hamburg ist der Schuldspruch gegen den wegen Mordes verurteilten Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des heute 61-jährigen Mannes, der die Tat im Alter von 18 Jahren begangen haben soll. Wie das Gericht am Montag in Karlsruhe weiter mitteilte, war der Beschuldigte vom Landgericht Hamburg im Mai 2026 zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

Beschädigter Zaun an Leipziger Flughafen: 20-Jähriger soll Autounfall gebaut haben

Nach der Beschädigung eines Sicherheitszauns am Leipziger Flughafen hat sich ein 20-Jähriger als mutmaßlicher Verursacher der Polizei gestellt. Der Mann soll im Bereich des Flughafens die Kontrolle über ein Auto verloren und damit den Zaun durchbrochen haben, wie die Polizei am Montag mitteilte. Im August war der Flughafen in die Schlagzeilen geraten, als dort eine mit Sprengstoff beladene Drohne entdeckt wurde.

Nach Krawallen: Macron lehnt Rücktrittsgesuch von Innenminister Nuñez ab

Nach den schweren Ausschreitungen am Rande eines landesweiten Protesttages in Frankreich hat Präsident Emmanuel Macron nach Angaben des Élysée-Palasts den Rücktritt von Innenminister Laurent Nuñez abgelehnt. Der Minister habe dem Präsidenten am Sonntag seinen Rücktritt angeboten, erklärte der Palast am Montag. Macron habe dies jedoch mit Verweis auf die "notwendige Kontinuität bei der Führung der Sicherheitskräfte" zurückgewiesen.

Textgröße ändern: