Deutsche Tageszeitung - IStGH-Chefankläger fordert Haftbefehl gegen Taliban-Anführer wegen Verfolgung von Frauen

IStGH-Chefankläger fordert Haftbefehl gegen Taliban-Anführer wegen Verfolgung von Frauen


IStGH-Chefankläger fordert Haftbefehl gegen Taliban-Anführer wegen Verfolgung von Frauen
IStGH-Chefankläger fordert Haftbefehl gegen Taliban-Anführer wegen Verfolgung von Frauen / Foto: © AFP/Archiv

Wegen der Verfolgung von Frauen hat der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) Haftbefehl gegen die Anführer der radikalislamischen Taliban in Afghanistan gefordert. Wie Chefankläger Karim Khan am Donnerstag in Den Haag erklärte, besteht der begründete Verdacht, dass Taliban-Chef Haibatullah Achundsada und der Oberste Richter Abdul Hakim Hakkani "strafrechtlich für das Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Verfolgung aus Gründen des Geschlechts" verantwortlich sind.

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Frauen und Mädchen sowie LGBTQ-Menschen seien in Afghanistan einer "beisspiellosen, skrupellosen und andauernden Verfolgung durch die Taliban" ausgesetzt, fügte Khan hinzu. "Unser Vorgehen macht deutlich, dass der Status Quo für Frauen und Mädchen in Afghanistan nicht hinnehmbar ist." Khan kündigte zudem weitere Maßnahmen gegen weitere Vertreter der Taliban an.

Die Richter am IStGH müssen nun prüfen, ob auf Khans Antrag hin Haftbefehle ausgestellt werden - bis zur Entscheidung können Wochen oder Monate vergehen. Sollten Haftbefehle ausgestellt werden, müssten die 125 Mitgliedsstaaten des Gerichts diese im Prinzip vollstrecken, sollte einer der Betroffenen in eines der Länder reisen.

Die Taliban sind in Afghanistan seit 2021 wieder an der Macht. Die Islamisten hatten zunächst angekündigt, liberaler zu regieren, die Rechte von Frauen und Mädchen aber bald drastisch wieder eingeschränkt. Frauen und Mädchen sind weitgehend aus dem öffentlichen Raum verbannt. Der Besuch weiterführender Schulen ist ihnen untersagt, die Arbeitsmöglichkeiten sind weitestgehend eingeschränkt. Zuletzt erließen die Taliban vor wenigen Wochen ein Dekret, das den Einbau von Fenstern in Wohnhäusern verbietet, durch die von Frauen genutzte Bereich einsehbar sein könnten.

(L.Møller--DTZ)

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