Deutsche Tageszeitung - Dreieinhalb Jahre Haft in Prozess um rechtsextremen Anschlagsplan in Hessen

Dreieinhalb Jahre Haft in Prozess um rechtsextremen Anschlagsplan in Hessen


Dreieinhalb Jahre Haft in Prozess um rechtsextremen Anschlagsplan in Hessen
Dreieinhalb Jahre Haft in Prozess um rechtsextremen Anschlagsplan in Hessen / Foto: © AFP/Archiv

Das Landgericht im hessischen Limburg hat einen 20-Jährigen wegen eines rechtsextremen Anschlagsplans zu dreieinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Verstößen gegen das Waffengesetz, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die zuständige Kammer sah die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft allesamt als erwiesen an.

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Demnach hat der heute 20-Jährige eine verfestigte antisemitische und rassistische Grundeinstellung. Er plante spätestens seit Ende 2021 den Umsturz der demokratischen Grundordnung in Deutschland - auch unter Einsatz von Gewalt gegen Polizisten. Sein Ziel war die Errichtung einer Gesellschaft auf nationalsozialistischem Fundament. Juden, Menschen mit Migrationshintergrund und jene, die sich nicht in sein Menschenbild fügten, waren davon ausgeschlossen.

Für den Anschlagsplan vernetzte er sich mit Gleichgesinnten und plante die Beschaffung von Waffen und Munition. Der 20-Jährige veränderte eine Gaspistole so, dass sie Geschosse abfeuern konnte. Er besorgte sich einen 3D-Drucker, mit dem er Waffenteile herstellte. Auf einem Telegram-Kanal veröffentlichte er ein Video, das den Nationalsozialismus verherrlichte.

Im November 2023 wurden bei einer Durchsuchung Waffen, Waffenteile und Chats beschlagnahmt. Anschließend saß der Mann in Untersuchungshaft. Die Kammer ordnete die Fortdauer der Haft an. An insgesamt 17 Verhandlungstagen verhandelte das Gericht seit September. Dabei wurden 41 Zeugen vernommen.

Mit dem Urteil entsprach die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte einen Freispruch vom Vorwurf der Anschlagpslanung gefordert. Für die anderen Vorwürfe stellte sie keinen konkreten Antrag.

(I.Beryonev--DTZ)

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