Deutsche Tageszeitung - Zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung nach Anschlagsplänen in Baden-Württemberg

Zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung nach Anschlagsplänen in Baden-Württemberg


Zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung nach Anschlagsplänen in Baden-Württemberg
Zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung nach Anschlagsplänen in Baden-Württemberg / Foto: © AFP/Archiv

Rund zehn Monate nach der Festnahme von vier Jugendlichen wegen möglicher islamistischer Anschlagspläne auf Kirchen hat das Landgericht Stuttgart einen von ihnen zu zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung verurteilt. Schuldig gesprochen wurde der zur Tatzeit 16-Jährige unter anderem, weil er sich dazu bereit erklärt hatte, einen gemeinschaftlichen Mord zu begehen, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

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Dem Jugendlichen war die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen worden. Zusammen mit den anderen drei soll er Propagandamaterial der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) konsumiert und sich mit der IS-Ideologie identifiziert haben. Im März sollen die Jugendlichen vereinbart haben, einen Anschlag in Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg zu begehen.

Er und die drei anderen wurden im Frühling 2024 festgenommen, nachdem die Behörden Chats über die mutmaßlichen Anschlagspläne entdeckt hatten. Die Verhandlung fand wegen des Alters des Angeklagten außerhalb der Öffentlichkeit statt.

Grund für die Aussetzung der Strafe zur Bewährung war, dass die Kammer nach der Verhandlung mit sicherer Überzeugung darauf vertraut, dass der Jugendliche künftig keine Straftaten mehr begehen wird. Er gestand die Vorwürfe demnach und distanzierte sich glaubhaft von der islamistischen Szene.

Das Gericht erklärte, er habe die tieferen inneren Ursachen seiner Tat erkannt und sich motiviert gezeigt, daran ernsthaft zu arbeiten. Auflage des Urteils ist, dass sich der Jugendliche um einen Platz für eine stationäre Heimerziehung bemühen soll. Zudem soll er eine Orientierungsphase bei einem Zentrum gegen Extremismus durchlaufen.

Ein Sachverständiger war der Ansicht, dass die Kriminalprognose bei dem Jugendlichen sehr günstig sei und die ergriffenen Maßnahmen zur Einwirkung auf ihn ausreichten. Vor dem Landgericht Düsseldorf wird seit Dezember gegen die drei anderen Jugendlichen verhandelt. Auch dieser Prozess findet außerhalb der Öffentlichkeit statt.

(W.Budayev--DTZ)

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