Deutsche Tageszeitung - Prozess um Kollision von Schleppverband mit Stromleitung in Hamburg eingestellt

Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild

Prozess um Kollision von Schleppverband mit Stromleitung in Hamburg eingestellt


Prozess um Kollision von Schleppverband mit Stromleitung in Hamburg eingestellt
Prozess um Kollision von Schleppverband mit Stromleitung in Hamburg eingestellt / Foto: © AFP/Archiv

Rund vier Jahr nach einer Kollision zwischen einem Schleppverband und einer Starkstromleitung im Hamburger Hafen ist das Strafverfahren gegen den Schiffsführer und den Lotsen in zweiter Instanz gegen Geldauflagen eingestellt worden. Der Lotse muss laut der Entscheidung des Hamburger Oberlandesgerichts aus der vergangenen Woche 18.000 Euro an die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) zahlen, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Für den Schiffsführer wurden 3000 Euro festgesetzt.

Anzeige Bild

Textgröße ändern:

Es handelte sich um ein Berufungsverfahren. Ein Amtsgericht in Hamburg hatte den Lotsen im Februar 2023 in erster Instanz wegen fahrlässiger Gefährdung des Schiffsverkehrs zu einer Geldstrafe von 27.000 Euro verurteilt. Gegen den Schiffsführer verhängte es 2250 Euro Geldstrafe.

Dagegen gingen die Männer in Berufung. Zuständig war wegen rechtlicher Zuständigkeitsregelungen im Bereich der Binnenschifffahrt das Hamburger Oberlandesgericht. Dieses stellte das Verfahren gegen Auflagen ein. Es kann dies mit Zustimmung von Staatsanwaltschaft und Angeklagten tun, wenn damit das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung im Fall weniger schwerer Vorwürfe beseitigt werden kann. Als Auflagen dienen oft Bußgelder zugunsten gemeinnütziger Organisationen. Die Einstellung ist nicht mehr anfechtbar.

Ein von dem Lotsen und dem Schiffsführer gelenkter Schleppverband mit einem auf einem Ponton verladenen Großbagger hatte im Januar 2020 im Hamburger Hafen eine Starkstromleitung gekappt und einen Stromausfall verursacht. Der mehr als 60 Meter hohe Baggerausleger hatte sich in der Leitung verfangen. Die Folge war ein stundenlanger Blackout im Stadtteil Wilhelmsburg. Laut Anklage verursachte der Unfall einen Sachschaden von annähernd 690.000 Euro.

(A.Stefanowych--DTZ)

Empfohlen

Mexiko weist möglichen Einsatz von US-Militär gegen Drogenkartelle zurück

Mexiko hat den möglichen Einsatz des US-Militärs gegen Drogenkartelle in lateinamerikanischen Ländern entschieden zurückgewiesen. "Mexiko würde den Einsatz von US-Militärkräften auf unserem Territorium nicht akzeptieren", erklärte das mexikanische Außenministerium am Freitag (Ortszeit). Es reagierte damit auf eine Erklärung der US-Botschaft in Mexiko, wonach beide Länder "alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen würden", um ihre Bevölkerung vor Drogenkartellen zu schützen.

Baden-Württemberg: 15-Jährige verursacht Unfall bei Spritztour mit Auto

Eine 15-Jährige hat bei einer Spritztour mit einem Auto in Baden-Württemberg einen Unfall verursacht. Auf dem Beifahrersitz saß ein betrunkener 34-Jähriger, wie die Polizei Ludwigsburg am Freitag mitteilte. Demnach ließ der Mann die Jugendliche am Donnerstagabend in Merklingen ans Steuer. Die Fahrt endete, als das Mädchen nach rechts von der Fahrbahn abkam.

Einweisung in Psychiatrie nach Unfallserie auf Autobahnen in Nordrhein-Westfalen

Nach einer Unfallserie mit dutzenden Verletzten auf zwei Autobahnen in Nordrhein-Westfalen hat das Landgericht Hagen die dauerhafte Unterbringung des Verursachers in einer Psychiatrie angeordnet. Der 30-Jährige galt wegen einer paranoiden Schizophrenie als schuldunfähig, wie ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur AFP am Freitag sagte.

Waffenbesitz und Drogenanbau: Reichsbürger in Baden-Württemberg verurteilt

Das Landgericht im baden-württembergischen Mosbach hat vier Reichsbürger wegen unerlaubten Waffenbesitzes und Cannabisanbaus zu Bewährungsstrafen verurteilt. Sie erhielten Strafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Eine fünfte Angeklagte wurde freigesprochen. Die zuständige Kammer sah es demnach als erwiesen an, dass zwei der Angeklagten Waffen besaßen, die sie nicht hätten besitzen dürfen.

Textgröße ändern:

Anzeige Bild