Deutsche Tageszeitung - Menschenrechtsgericht verurteilt Frankreich wegen Tod eines Demonstranten 2014

Menschenrechtsgericht verurteilt Frankreich wegen Tod eines Demonstranten 2014


Menschenrechtsgericht verurteilt Frankreich wegen Tod eines Demonstranten 2014
Menschenrechtsgericht verurteilt Frankreich wegen Tod eines Demonstranten 2014 / Foto: © AFP/Archiv

Gut zehn Jahre nach dem Tod eines 21 Jahre alten Demonstranten durch eine Polizeigranate in Südfrankreich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Frankreich für den damaligen Einsatz der Sicherheitskräfte verurteilt. Frankreich sei damals das einzige Land gewesen, dass diese Art von "sehr gefährlichen" Handgranaten bei der Überwachung von Demonstrationen eingesetzt habe, heißt es in der am Donnerstag in Straßburg veröffentlichten Urteilsbegründung.

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Bei dem Einsatz gegen Demonstranten, die gegen einen geplanten Staudamm protestierten, habe es zahlreiche Mängel gegeben. Die Gendarme seien für den Einsatz der Handgranaten nicht ausreichend ausgebildet gewesen. Die Regeln für ihren Gebrauch seien nicht klar gewesen. Zudem hätten die Gendarme sie bei schlechten Lichtverhältnissen benutzt.

"Die unangemessene Gewaltanwendung bei den Protesten gegen den Staudamm von Sivens ist nun unbestreitbar", sagte der Anwalt Patrice Spinosi, der den Vater des Getöteten vertritt. "Die Mitglieder der damaligen Regierung, die die Befehle erteilt haben, tragen die Verantwortung für den Tod von Rémi", sagt Arié Alimi, ein weiterer Anwalt der Kläger. "So lange hat die Justiz gebraucht, um zu sagen, was wir von Anfang an wussten", erklärte Grünen-Chefin Marine Tondelier.

Das Straßburger Gericht verurteilte Frankreich zu Entschädigungszahlungen zwischen 5600 und 16.000 Euro an die Angehörigen von Rémi Fraisse. Der Tod des 21 Jahre alten Botanikers im Oktober 2014 hatte eine Schockwelle in Frankreich ausgelöst. Seine Angehörigen beschrieben ihn als einen friedliebenden Menschen, der kein militanter Aktivist gewesen sei. Sein Tod führte zu heftigen politischen Auseinandersetzungen und landesweiten Protesten. Der Einsatz der damals von der Gendarmerie benutzten Handgranaten wurde später verboten.

Der geplante Staudamm in der Nähe von Toulouse sollte die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen ermöglichen. Nach Ansicht der Gegner war das Projekt überdimensioniert und hätte wertvolle Biotope vernichtet. Nach dem Tod von Fraisse wurde es zunächst auf Eis gelegt und schließlich aufgegeben.

Eine interne Untersuchung der Gendarmerie war wenige Wochen nach dem Vorfall zu dem Schluss gekommen, dass es bei dem Einsatz keine Fehler gegeben habe.

(W.Uljanov--DTZ)

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