Deutsche Tageszeitung - Festnahme in Berlin: Frau soll fast 200 Luxusautos nach Russland exportiert haben

Festnahme in Berlin: Frau soll fast 200 Luxusautos nach Russland exportiert haben


Festnahme in Berlin: Frau soll fast 200 Luxusautos nach Russland exportiert haben
Festnahme in Berlin: Frau soll fast 200 Luxusautos nach Russland exportiert haben / Foto: © GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv

Wegen des Verdachts des Exports von fast 200 Luxusautos nach Russland haben die Behörden in Berlin eine 46 Jahre alte Frau festgenommen. Sie soll gemeinsam mit zwei Mitbeschuldigten 192 Fahrzeuge im Gesamtwert von mehr als 21 Millionen Euro in die Russische Föderation ausgeführt und damit gegen EU-Sanktionen verstoßen haben, wie die Staatsanwaltschaft Berlin und das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg am Mittwoch gemeinsam mitteilten.

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Wegen des Angriffs Russlands auf die Ukraine ist seit März 2022 der Export von Luxusgütern wie Autos ab einem Wert von 50.000 Euro aus der EU nach Russland untersagt. Seit Juni 2023 gilt das unabhängig vom Wert der Wagen.

Um diese Regelung zu umgehen, soll die Beschuldigte laut Staatsanwaltschaft und Zoll seit dem 5. April 2022 bei der Anmeldung zur Ausfuhr den Anschein erweckt haben, die Autos würden nach Weißrussland, Kirgistan, Tadschikistan oder Usbekistan verkauft. Tatsächlich seien die Fahrzeuge aber von diesen Ländern aus weiter nach Russland geliefert worden.

Gegen die Frau, die den Behörden zufolge aus Weißrussland kommt, besteht daher der Verdacht mehrerer Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Wegen Fluchtgefahr wurde sie festgenommen und sitzt nun in Untersuchungshaft. Außerdem wurden im Berliner Bezirk Spandau sowie im bayerischen Landkreis Landshut drei Vermögensarreste sowie fünf Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Dabei wurden mehrere hochwertige Fahrzeuge, zwei Kühlauflieger, Geschäftsunterlagen und Datenträger sichergestellt.

Vermögensarrest wird dann vollstreckt, wenn durch eine Straftat ein Vermögenszuwachs entsteht. Weil dieser Zuwachs dem Täter oder der Täterin nicht zusteht, wird durch die mutmaßliche Straftat erlangtes Vermögen eingezogen.

(M.Travkina--DTZ)

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