Deutsche Tageszeitung - Selbsternannter König von Deutschland: Haftstrafe gegen Fitzek rechtskräftig

Selbsternannter König von Deutschland: Haftstrafe gegen Fitzek rechtskräftig


Selbsternannter König von Deutschland: Haftstrafe gegen Fitzek rechtskräftig
Selbsternannter König von Deutschland: Haftstrafe gegen Fitzek rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Der selbsternannten König von Deutschland, Peter Fitzek, muss eine mehrmonatige Haftstrafe antreten. Das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) in Sachsen-Anhalt verwarf die Revision des zur sogenannten Reichsbürgerszene gehörenden Angeklagten gegen eine Entscheidung des Landgerichts Dessau, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Textgröße ändern:

Das Amtsgericht Wittenberg hatte den heute 59-Jährigen im Juli 2023 wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Fitzek im März 2022 in einem Dienstgebäude des Landkreises Wittenberg eine Frau während einer verbalen Auseinandersetzung zunächst gegen eine Tür gestoßen und ihr dann einen Fußtritt versetzt hatte. Zwei Bundeswehrsoldaten, die ihr zu Hilfe kamen und den Angeklagten aus dem Gebäude führten, beschimpfte er demnach als "Faschistenschweine".

Fitzeks Berufung gegen das Urteil hatte das Landgericht Dessau im vergangenen Jahr verworfen. Seine dagegen gerichtete Revision am OLG blieb nun ebenfalls erfolglos. Fitzek hatte 2012 ein eigenes "Königreich" ausgerufen und sich sogar krönen lassen. Er stand bereits mehrfach vor Gericht und saß auch schon unter anderem wegen unzulässiger Versicherungsgeschäfte im Gefängnis.

Das sogenannte Königreich Deutschland gilt als einer der größten Zusammenschlüsse der Reichsbürgerszene und breitet sich von Sachsen-Anhalt auch in andere Bundesländer - vornehmlich im Osten - aus. Ziel des Fantasiestaats ist es, ein von der Bundesrepublik Deutschland unabhängiges Staatswesen zu errichten. Fitzek verspricht unter anderem ein steuerfreies Wirtschaftssystem sowie ein zinsfreies Geldsystem und versuchte, eine eigene "Gesundheitskasse" aufzubauen.

Seit einiger Zeit versucht die Reichsbürgergruppe, unter anderem in Sachsen Immobilien zu kaufen, um "Gemeinwohldörfer" zu errichten. Die Gruppe um Fitzek steht in mehreren Bundesländern im Fokus des Verfassungsschutzes.

(G.Khurtin--DTZ)

Empfohlen

"Spiegel": Ex-BND-Chef Hanning soll Analyse für Aserbaidschan erstellt haben

Der unter Spionageverdacht festgenommene frühere BND-Präsident August Hanning soll einem Medienbericht zufolge eine Analyse für den Geheimdienst von Aserbaidschan erstellt haben. Wie der "Spiegel" am Dienstagabend berichtete, gehen Ermittler dem Verdacht nach, dass Hanning mit einem Agenten der Kaukasusrepublik Aserbaidschan in Verbindung stand. Der ehemalige Geheimdienstchef und sein früherer Büroleiter beim Bundesnachrichtendienst (BND), Manfred D., waren am Dienstag festgenommen worden.

Shakira und Ex-Partner Piqué streiten vor Gericht über Besuchsregelungen für Kinder

Popstar Shakira und ihr Ex-Partner, der ehemalige spanische Fußballer Gerard Piqué, sind am Dienstag erstmals in einem Prozess um die Besuchsregelungen für ihre beiden Kinder vor Gericht erschienen. Die Sängerin will die Zahl der Transatlantik-Flüge ihrer zwei Söhne zwischen Miami in den USA, wo sie mit den Kindern lebt, und Barcelona in Spanien, wo Piqué wohnt, reduzieren, wie ihr Anwaltsteam mitteilte.

Urteil: Arbeitgeber müssen kurzfristigen Verzicht auf Elternzeit nicht akzeptieren

Arbeitgeber müssen dem Wunsch eines kurzfristigen Verzichts auf eine genehmigte Elternzeit nicht ohne Weiteres nachkommen. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt mitteilte, hatte ein Mann kurz vor Beginn seiner Elternzeit gefordert, doch beschäftigt zu werden, da er sich von der Mutter seines Kindes getrennt hatte und aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war. Das Kind blieb bei der Mutter. Dennoch sei der Mann an seine Elternzeit gebunden, urteilte das BAG.

Brutaler Angriff auf Wanderin auf Saar-Hunsrück-Steig: Täter muss lange ins Haft

Nach dem brutalen Angriff auf eine Wanderin auf dem Saar-Hunsrück-Steig muss der Täter lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Saarbrücken wegen versuchten Mordes, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Mann wollte die Frau zum Oralverkehr zwingen, fuhr ihr mit einem Quad hinterher und attackierte sie. (Az. 6 StR 296/26)

Textgröße ändern: