Deutsche Tageszeitung - BSW scheitert auch vor hessischem Verwaltungsgericht mit Antrag zu Neuauszählung

BSW scheitert auch vor hessischem Verwaltungsgericht mit Antrag zu Neuauszählung


BSW scheitert auch vor hessischem Verwaltungsgericht mit Antrag zu Neuauszählung
BSW scheitert auch vor hessischem Verwaltungsgericht mit Antrag zu Neuauszählung / Foto: © AFP/Archiv

Nach der Ablehung des Antrags auf Neuauszählung der Stimmen der Bundestagswahl durch das Bundesverfassungsgericht ist das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) nun auch vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden gescheitert. Ein Eilantrag gegen die Bundeswahlleiterin blieb erfolglos, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Es begündete seine Entscheidung damit, dass es dafür nicht zuständig sei (Az.: 6 L 451/25.WI).

Textgröße ändern:

Mit dem Antrag wollte das BSW noch vor Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zur Bundestagswahl am Freitag durch die Bundeswahlleiterin eine Neuauszählung der Stimmen erreichen. In ihrem Antrag rügte die Partei das Fehlen einer förmlichen Rechtsgrundlage, um eine Neuauszählung noch vor Verkündung des amtlichen Endergebnisses durchzusetzen.

Dies lehnte das Verwaltungsgericht ab, weil es sich dafür als nicht zuständig ansieht. Es handele sich um einen verfassungsrechtlichen Streit, entschieden die Richter. Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages. Eine Beschwerde gegen diese Entscheidung ist vor dem Bundesverfassungsgericht möglich. Ob Fehler bei der Auszählung gemacht wurden, könne nur vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden, nicht von einem Verwaltungsgericht.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts fiel bereits am Donnerstag. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wies eine umgehend eingelegte Beschwerde des BSW dagegen noch am Donnerstagabend ab. Daher ist der Beschluss rechtskräftig.

Am Donnerstagabend hatte das Bundesverfassungsgericht Eilanträge des BSW sowie von Parteimitgliedern und Wahlberechtigten zur Neuauszählung der Bundestagswahlstimmen abgelehnt. Das Verfassungsgericht erklärte, dass Rechtsschutz in Bezug auf eine Wahl vor der Feststellung des endgültigen Ergebnisses nur begrenzt möglich sei. Demnach hielt das BSW eine festgelegte Verfahrensreihenfolge nicht ein.

Das BSW hatte sein Vorgehen mit "zahlreichen Unregelmäßigkeiten" und dem sehr knappen Ergebnis begründet. Da die Anträge scheiterten, kann der Bundeswahlausschuss am Freitag nun das endgültige Ergebnis der Bundestagswahl vom 23. Februar feststellen.

Laut dem vorläufigen amtlichen Endergebnis lag die CDU/CSU mit 28,6 Prozent der Zweitstimmen klar vorn. Es folgten die AfD mit 20,8 Prozent, die SPD mit 16,4 Prozent und die Grünen mit 11,6 Prozent. Auch die Linke schaffte mit 8,8 Prozent klar den Wiedereinzug in den Bundestag. Neben dem BSW scheiterte hingegen auch die FDP mit 4,3 Prozent an der Fünf-Prozent-Hürde.

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

Ärzte ohne Grenze wirft Israel Einsatz von "Hunger als Waffe" vor

Die Hilfsorganisationen Ärzte ohne Grenzen (MSF) hat Israel vorgeworfen, die Bevölkerung im Gazastreifen "vorsätzlich auszuhungern" und vor Mangelernährung in dem Gebiet gewarnt. "Der gezielte Einsatz von Hunger als Waffe durch die israelischen Behörden in Gaza hat ein beispielloses Ausmaß erreicht", kritisierte die Organisation am Freitag.

Epstein-Affäre: Trump beharrt auf "Schwindel"

In der Affäre um den Sexualstraftäter Jeffrey Epstein hat US-Präsident Donald Trump eine persönliche Verwicklung erneut bestritten. Er beharrte am Freitag darauf, der ganze Fall sei ein "Schwindel". Das US-Justizministerium befragte unterdessen den zweiten Tag in Folge Epsteins frühere Komplizin Ghislaine Maxwell.

Nach Einbruch in Chemiefirma in Sachsen-Anhalt fehlt mehr Arsen als zunächst gedacht

Nach dem Diebstahl von Arsen aus einem Unternehmen in Osterwieck in Sachsen-Anhalt ist eine größere Menge des giftigen Stoffs verschwunden als bisher angenommen. Neben zwei Litern flüssigem Arsentrichlorid seien auch drei Kilogramm hochreines Arsengranulat gestohlen worden, teilte die Polizei in Magdeburg am Freitag mit.

Anwalt: US-Justizministerium hat frühere Epstein-Komplizin Maxwell befragt

In der Affäre um den Sexualstraftäter Jeffrey Epstein hat der stellvertretende US-Justizminister Todd Blanche am Donnerstag Epsteins frühere Komplizin Ghislaine Maxwell befragt. Maxwell habe während eines Treffens mit Blanche in einem Gerichtsgebäude in Tallahassee im US-Bundesstaat Florida alle ihr gestellten Fragen beantwortet, erklärte Maxwells Anwalt David Markus.

Textgröße ändern: