Deutsche Tageszeitung - Urteil gegen falsche Ärztin in Niedersachsen: Frau muss in Psychiatrie

Urteil gegen falsche Ärztin in Niedersachsen: Frau muss in Psychiatrie


Urteil gegen falsche Ärztin in Niedersachsen: Frau muss in Psychiatrie
Urteil gegen falsche Ärztin in Niedersachsen: Frau muss in Psychiatrie / Foto: © AFP/Archiv

Eine 23-jährige Frau, die sich in Niedersachsen als angebliche Ärztin ausgab und Patienten behandelte, muss in die Psychiatrie. Das Landgericht Osnabrück sprach die Angeklagte am Montag unter anderem des Betrugs und der gefährlichen Körperverletzung in sieben Fällen schuldig und ordnete ihre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Die Kammer folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Jugendstrafe auf Bewährung beantragt.

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Die Angeklagte soll demnach Anfang 2022 im Internet eine gefälschte staatliche Zulassungsbescheinigung für Ärzte erworben haben, obwohl sie nicht über ein abgeschlossenes Medizinstudium verfügte. Zu dem Zeitpunkt befand sie sich in einer Pflegeausbildung. Mit der gefälschten Urkunde soll sie sich bei zwei Kliniken beworben haben. In einem Krankenhaus in Meppen soll sie dann in der Unfallchirurgie tätig gewesen sein und dort mindestens sieben Patienten versorgt haben.

Ein Gutachter attestierte der Angeklagten eine mittelschwere Persönlichkeitsstörung und Narzissmus, weswegen er von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit ausging. Dem folgte die Kammer und urteilte, dass von der Angeklagten wegen ihres Drangs, als Ärztin tätig zu sein, erhebliche Straftaten zu erwarten seien, durch die Menschen schwer geschädigt werden könnten. Die Angeklagte stelle daher eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.

Die Angeklagte, die nach Gerichtsangaben zuletzt im vierten Semester Medizin studierte, räumte in der Verhandlung vor der Jugendkammer die Vorwürfe weitgehend ein. Auch den Zugang zum Medizinstudium hatte sich die 23-Jährige dem Urteil zufolge durch gefälschte Zeugnisse verschafft. Gegen das Urteil kann Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden. Die Unterbringung in der Psychiatrie ist davon unabhängig.

(V.Korablyov--DTZ)

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