Deutsche Tageszeitung - Gericht: Hundeausführer haftet nicht automatisch für entstandene Schäden

Gericht: Hundeausführer haftet nicht automatisch für entstandene Schäden


Gericht: Hundeausführer haftet nicht automatisch für entstandene Schäden
Gericht: Hundeausführer haftet nicht automatisch für entstandene Schäden / Foto: © AFP/Archiv

Ein Hundeausführer haftet nicht automatisch für durch das Tier entstandene Schäden. Das entschied das Landgericht Koblenz laut Mitteilung vom Dienstag. Das Gericht wies damit eine Berufung gegen ein vorangegangenes Urteil des Amtsgerichts Koblenz zurück.

Textgröße ändern:

Der beklagte Ausführer war 2020 in Oberwinter in Rheinland-Pfalz mit dem Hund seines Nachbarn Gassi gegangen. Dabei stieß ein Radfahrer auf einem Weg mit dem angeleinten Hund zusammen und stürzte. Der Radfahrer klagte unter anderem auf Schadenersatz für sein beschädigtes Fahrrad.

Der Kläger argumentierte, der Beklagte habe die Aufsichtspflicht übernommen, weil er wie ein Tierhalter regelmäßig mit dem Hund Gassi gegangen sei. Der Beklagte hielt entgegen, dass sein Nachbar der Hundehalter sei und er selbst den Hund nur aus Gefälligkeit Gassi geführt habe.

Das Landgericht sah wie schon zuvor das Amtsgericht keine Haftung des Beklagten. Der Beklagte habe den Hund nur aus Gefälligkeit ausgeführt. Dadurch sei aber kein stillschweigender Vertrag zur Führung der Aufsicht des Hunds zustande gekommen.

Zudem sei dem Beklagten "keine zurechenbare Verletzungshandlung vorzuwerfen", hieß es weiter. Der Mann habe den Hund an der Leine geführt. Dabei sei es auch nicht notwendig gewesen, den Hund an "extrem kurzer" Leine zu führen. Zudem habe sich der Radfahrer von hinten genähert und auch kein Klingelzeichen gegeben.

Durch das Kreuzen des Fahrwegs des Klägers durch den Hund habe sich eine "typische Tiergefahr" verwirklicht, die der Natur des Tiers entspreche. Dafür hafte aber nur der Halter. Das Urteil erging bereits Anfang März.

(U.Stolizkaya--DTZ)

Empfohlen

Ostermesse im Vatikan: Papst Leo XIV. ruft zu Frieden in der Welt auf

Erstmals seit seinem Amtsantritt hat Papst Leo XIV. am Sonntag die Ostermesse auf dem Petersplatz im Vatikan geleitet und den päpstlichen Segen "Urbi et Orbi" gesprochen. In mehreren Sprachen, unter anderem auf Deutsch, wünschte er "Frohe Ostern". Zugleich rief der Papst nachdrücklich zu Frieden in der Welt auf. "Wer die Macht hat, Kriege zu beginnen", der solle sich "für den Frieden" entscheiden. Dieser Frieden müsse durch "Dialog" erreicht werden.

Drei Menschen in Wald bei Flensburg durch umstürzenden Baum getötet

Beim Ostereier-Suchen in einem Waldstück bei Flensburg sind drei Menschen durch einen umstürzenden Baum getötet worden. Unter den Todesopfern sei ein zehn Monate altes Baby, teilte die Polizei am Sonntag mit. Ein weiteres Unfallopfer wurde demnach schwerverletzt ins Krankenhaus geflogen. Laut Polizei war nach bisherigen Erkenntnissen ein etwa 30 Meter hoher Baum "aufgrund starker Windböen" auf eine Menschengruppe gestürzt.

Leo XIV. wünscht "Frohe Ostern" und ruft zu Frieden in der Welt auf

Erstmals seit seinem Amtsantritt hat Papst Leo XIV. am Sonntag die Ostermesse auf dem Petersplatz geleitet und den päpstlichen Segen "Urbi et Orbi" gesprochen. In mehreren Sprachen, unter anderem auf Deutsch, wünschte er "Frohe Ostern". Zugleich rief der Papst nachdrücklich zu Frieden in der Welt auf. "Wer die Macht hat, Kriege zu beginnen", der solle sich "für den Frieden" entscheiden. Dieser Frieden müsse durch "Dialog" erreicht werden.

Leo XIV. leitet erstmals Ostermesse und spricht Segen "Urbi et Orbi"

Erstmals seit seinem Amtsantritt wird Papst Leo XIV. am Sonntag die Ostermesse auf dem Petersplatz leiten und den päpstlichen Segen "Urbi et Orbi" sprechen. Zu der Messe - bei der Leos Vorgänger Franziskus im vergangenen Jahr zum letzten Mal öffentlich aufgetreten war - werden zehntausende Gläubige erwartet. Den traditionellen Segen "Der Stadt und dem Erdkreis" will der Papst um 12.00 Uhr sprechen.

Textgröße ändern: