Deutsche Tageszeitung - Verschwundene Million an Münzgeld: Bank klagt erfolgreich gegen Sicherheitsfirma

Verschwundene Million an Münzgeld: Bank klagt erfolgreich gegen Sicherheitsfirma


Verschwundene Million an Münzgeld: Bank klagt erfolgreich gegen Sicherheitsfirma
Verschwundene Million an Münzgeld: Bank klagt erfolgreich gegen Sicherheitsfirma / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem Verschwinden von Münzen im Wert von knapp einer Million Euro hat eine Bank in Stuttgart erfolgreich gegen die von ihr beauftragte Sicherheitsfirma geklagt. Diese muss die knappe Million als Schadenersatz an die Bank zahlen, wie das Landgericht der baden-württembergischen Hauptstadt am Donnerstag entschied. Die Sicherheitsfirma hatte das Münzgeld für die Bank transportiert und gelagert.

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Im Oktober 2022 fiel auf, dass es abhandengekommen war. Die Bank zog vor Gericht. Das Sicherheitsunternehmen wollte aus verschiedenen Gründen nicht zahlen. Erstens sei bei früheren Mitarbeitern des Unternehmens im Rahmen von Strafverfahren Bargeld gefunden worden - dieser Betrag müsse abgezogen werden. Zweitens hätte die Bank selbst die Bargeldbestände überprüfen müssen.

Drittens sei der Vertrag mit der Bank schon 2016 auf eine andere Gesellschaft im selben Unternehmen übergegangen. Und viertens sei ihre Haftung vertraglich auf eine halbe Million Euro begrenzt. Zudem bestritt die Sicherheitsfirma die Höhe des geltend gemachten Schadens.

All diese Argumente überzeugten das Gericht aber nicht. Die Bank habe dargelegt, wie viel Geld verschwunden sei. Möglicherweise bei früheren Mitarbeitern der Sicherheitsfirma gefundenes Bargeld wirke sich nicht auf den Schadenersatzanspruch aus, erklärte es. Der Schädiger könne den Geschädigten, hier die Bank, nicht auf ebenfalls bestehende Schadenersatzansprüche gegen Dritte verweisen.

Die Sicherheitsfirma sei weiter Vertragspartnerin geblieben, weil die Bank einem Wechsel zu einem anderen Konzernunternehmen nicht ausdrücklich zugestimmt habe, führte das Gericht aus. Eine Beschränkung der Haftung sei nicht vereinbart worden, und die Bank treffe auch kein Mitverschulden am Verlust des Gelds. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(P.Tomczyk--DTZ)

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