Deutsche Tageszeitung - Mann in Mordabsicht auf Gleise gelegt: Lange Haft für drei Männer in Nürnberg

Mann in Mordabsicht auf Gleise gelegt: Lange Haft für drei Männer in Nürnberg


Mann in Mordabsicht auf Gleise gelegt: Lange Haft für drei Männer in Nürnberg
Mann in Mordabsicht auf Gleise gelegt: Lange Haft für drei Männer in Nürnberg / Foto: © AFP/Archiv

Für den Vorsitzenden Richter ist es ein Mord, der an Abscheulichkeit nicht zu überbieten ist: Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat drei Männer am Donnerstag wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt, weil sie einen Zechkumpan verprügelten und auf stark befahrene Bahngleise legten. Wie eine Gerichtssprecherin sagte, bekam einer der drei Männer lebenslange Haft, die anderen beiden 13 und neun Jahre wegen Mordes.

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Die Tat hatte sich im vergangenen April ereignet. Die insgesamt vier Männer sollen in einer gemeinsamen Unterkunft in Neumarkt in Streit geraten sein. Zunächst in der Wohnung und später an den Bahngleisen misshandelte das Trio das Mordopfer, anschließend legten sie den Mann nach Überzeugung des Gerichts in klarer Mordabsicht im Gleisbett auf der stark befahrenen Bahnstrecke ab.

Der Gerichtssprecherin zufolge bekamen zwei der drei Angeklagten trotz der Verurteilung wegen Mordes eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe, weil sie von Anfang an Aufklärungshilfe geleistet hatten. Der zu neun Jahren Haft verurteilte Mann bekam dabei eine nochmals mildere Strafe, weil er von Kind auf kognitiv beeinträchtigt ist.

Das Gericht sah bei den betrunkenen Männern zwar durch ihren Alkoholkonsum eine Enthemmung, diese sei aber nicht strafmildernd zu werten gewesen. Der Gerichtssprecherin zufolge wies der Richter direkt zu Beginn der Urteilsbegründung darauf hin, dass dies ein Mord sei, "der in der Abscheulichkeit nicht zu überbieten ist". Es habe keinen Grund und Anlass gegeben für die Tat, nur um des Tötens Willen sei das Mordopfer ins Gleisbett gelegt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte für zwei der Angeklagten lebenslang und für den kognitiv beeinträchtigten Mann zwölf Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger werteten die Tat alle drei nicht als Mord und plädierten nur auf zeitlich begrenzte Strafen von höchstens fünf Jahren Haft.

(M.Dorokhin--DTZ)

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