Deutsche Tageszeitung - Zwei Festnahmen nach Gewalttat auf offener Straße in Kassel

Zwei Festnahmen nach Gewalttat auf offener Straße in Kassel


Zwei Festnahmen nach Gewalttat auf offener Straße in Kassel
Zwei Festnahmen nach Gewalttat auf offener Straße in Kassel / Foto: © AFP/Archiv

Nachdem im nordhessischen Kassel ein 44-Jähriger auf offener Straße erstochen wurde, haben die Ermittler zwei Verdächtige festgenommen. Ein zunächst festgenommener 37-Jähriger wurde inzwischen wieder aus der Haft entlassen, wie die Polizei am Freitag mitteilte. Ein dringender Tatverdacht gegen ihn habe sich nicht erhärtet. Stattdessen seien zwei andere Verdächtige identifiziert worden.

Textgröße ändern:

Bei ihnen handle es sich um eine 28-jährige Frau und einen weiteren 37-jährigen Mann. Sie sollen das Opfer persönlich gekannt haben. Beide wurden am Freitag nach einer Öffentlichkeitsfahndung in Melsungen festgenommen. Mehrere Hinweise aus der Bevölkerung führten zum Aufenthaltsort der beiden. Gegen sie wird wegen des Verdachts eines vorsätzlichen Tötungsdelikts ermittelt. Die Hintergründe der Tat waren weiter unklar.

Ein Fahrradfahrer hatte den leblosen 44-Jährigen in der Nacht zum Donnerstag auf der Straße im Stadtteil Rohenditmold liegend gefunden. Die Leiche wies Stich- und Schnittverletzungen auf. Ein Notarzt stellte den Tod fest. Nahe dem Fundort wurde der 37-Jährige festgenommen, der später entlassen wurde.

Ob die beiden nun Festgenommenen auch für ein weiteres Tötungsdelikt in Kassel am Donnerstag verantwortlich sind, werde noch ermittelt. Rettungskräfte waren am Donnerstagnachmittag zu einer Wohnung im Stadtteil Kirchditmold gerufen worden. Dort fanden sie einen toten 51-Jährigen mit Stichverletzungen. Auch in diesem Fall waren die Hintergründe unklar.

(I.Beryonev--DTZ)

Empfohlen

Versklavung von Jesidin durch IS: Achteinhalb Jahre Haft für Frau in Koblenz

Eine Anhängerin der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) ist am Montag in Koblenz wegen Versklavung einer Jesidin zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht in der rheinland-pfälzischen Stadt musste nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) erneut über das Strafmaß für die Angeklagte entscheiden. In einem ersten Prozess hatte es diese 2023 zu neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Taten selbst wurden nicht neu aufgerollt.

Australische Regierung will nach antisemitischem Anschlag in Sydney Waffengesetze verschärfen

Die australische Regierung hat als Reaktion auf den tödlichen Anschlag auf eine jüdische Feier am berühmten Bondi Beach in Sydney eine Verschärfung der Waffengesetze angekündigt. Premierminister Anthony Albanese berief laut seinem Büro am Montag ein Treffen mit den Regierungschefs der Bundesstaaten und Territorien ein, um über entsprechende Gesetzesverschärfungen zu beraten. Bei dem Angriff auf Teilnehmer einer Feier zum jüdischen Lichterfest Chanukka hatten ein 50-Jähriger und sein Sohn am Sonntag 15 Menschen erschossen. Unter den Opfern war ein zehnjähriges Kind und ein Holocaust-Überlebender.

Ehemaliger Rapper in Hessen wegen Kindesmissbrauchs zu langer Haft verurteilt

Rund 20 Jahre nach den Taten ist ein ehemaliger Rapper aus Hessen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Damit folgte das Landgericht Darmstadt dem Antrag der Staatsanwaltschaft, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Der heute 41-Jährige wurde des sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier und des schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in sechs Fällen schuldig gesprochen.

Unterstützer: Iranische Friedensnobelpreisträgerin Mohammadi bei Festnahme verletzt

Bei ihrer gewaltsamen Festnahme durch iranische Sicherheitskräfte ist die Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi nach Angaben ihrer Unterstützer verletzt worden. Mohammadi habe "wiederholte heftige Schläge auf Kopf und Nacken mit einem Schlagstock" erlitten und sei seit ihrer Festnahme am Freitag bereits zweimal in ein Krankenhaus gebracht worden, erklärte die Stiftung der 53-Jährigen am Montag. In einem kurzen Telefonat mit ihren Angehörigen sei Mohammadi zudem "in keiner guten körperlichen Verfassung" gewesen, sie "schien zu leiden".

Textgröße ändern: