Deutsche Tageszeitung - Vor Hamburger Kita aufgestellter Weihnachtsbaum: Schuldspruch auch in zweiter Instanz

Vor Hamburger Kita aufgestellter Weihnachtsbaum: Schuldspruch auch in zweiter Instanz


Vor Hamburger Kita aufgestellter Weihnachtsbaum: Schuldspruch auch in zweiter Instanz
Vor Hamburger Kita aufgestellter Weihnachtsbaum: Schuldspruch auch in zweiter Instanz / Foto: © AFP/Archiv

In einem Prozess um einen von einem Geschäftsmann nachts eigenmächtig auf dem Gelände einer Kita in Hamburg aufgestellten Weihnachtsbaum ist der Beschuldigte am Mittwoch in zweiter Instanz wegen Hausfriedensbruchs zu einer Art Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht der Hansestadt sprach dem Gärtnereibetreiber nach Angaben einer Sprecherin schuldig. Abweichend vom erstinstanzlichen Urteil eines Amtsgerichts behielt es aber eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro lediglich vor. Der Mann muss zunächst nicht zahlen.

Textgröße ändern:

Fällig wird die Geldstrafe erst dann, wenn sich der Angeklagte erneut etwas zu schulden kommen lässt. Als Bewährungsauflage verhängte das Gericht nach Angaben der Sprecherin zugleich allerdings eine Geldbuße in Höhe von 2400 Euro, die der Mann an eine gemeinnützige Stiftung für Kinder zahlen muss.

Der Fall erregt die Gemüter bereits seit längerer Zeit. Laut Staatsanwaltschaft stellte der Beschuldigte in der Nacht vom 6. auf den 7. Dezember 2023 heimlich einen Weihnachtsbaum auf dem umzäunten Geländer einer Kita im Hamburger Stadtteil Lokstedt auf. Demnach tat er dies, obwohl er wusste, dass sich die Leitung der Kita gegen die Aufstellung eines Weihnachtsbaums entschieden hatte und ein unbefugtes Betreten des Gelände nicht billigte.

Nach der Tat ging der Mann selbst an die Öffentlichkeit und identifizierte sich als Urheber der Aktion, die nach seinen Angaben als eine nette Geste gedacht war. Die Kitaleitung sah dies allerdings anders und stellte Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs. Für die Leitung der Einrichtung war unter anderem ein sogenannter Shitstorm in den sozialen Medien die Folge.

In erster Instanz verurteilte ein Hamburger Amtsgericht den Mann im November zu einer Geldstrafe, wobei es auf die Rechtslage verwies. Es gehe nicht um das Aufstellen eines Weihnachtsbaums, sondern um Hausfriedensbruch.

Genauso argumentierte nun auch das Landgericht in dem von dem Angeklagten angestrengten Berufungsverfahren. Auch das Landgericht betonte, dass es nicht um die Frage des Aufstellens eines Weihnachtsbaums gehe. Der Beschuldigte habe allerdings widerrechtlich ein umzäuntes Privatgelände betreten, hieß es.

Medienberichten zufolge hatte die Staatsanwaltschaft den Fall zunächst ohne öffentliche Verhandlung durch einen sogenannten Strafbefehl erledigen wollen. Das lehnte der Beschuldigte aber ab, woraufhin es zum Prozess kam.

(B.Izyumov--DTZ)

Empfohlen

Tod von US-Regisseur Rob Reiner und Frau: Sohn unter Mordverdacht

Nach dem gewaltsamen Tod von US-Regisseur Rob Reiner und seiner Frau steht deren Sohn Nick unter Mordverdacht. Der Polizeichef von Los Angeles, Jim McDonnell, sagte am Montag, der 32-Jährige sei unter dem Verdacht festgenommen worden, seine Eltern getötet zu haben. Medienberichten zufolge ging der Tat ein Streit zwischen Nick Reiner und seinen Eltern voraus. Worum es dabei ging, ist unklar.

Tod von US-Regisseur Reiner und seiner Frau: Sohn Nick in Polizeigewahrsam

Nach dem Tod von US-Regisseur Rob Reiner und seiner Frau hat die Polizei seinen Sohn Nick laut Medienberichten in Gewahrsam genommen. Die Sender CBS und ABC berichteten am Montag, der 32-Jährige sei festgenommen und in ein Gefängnis in Los Angeles überstellt worden. Nach Angaben der "Los Angeles Times" soll Nick Reiner unter Verdacht stehen, seine Eltern getötet zu haben. Laut dem Sender hatten die Leichen des Paares Stichwunden aufgewiesen.

Versklavung von Jesidin durch IS: Achteinhalb Jahre Haft für Frau in Koblenz

Eine Anhängerin der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) ist am Montag in Koblenz wegen Versklavung einer Jesidin zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht in der rheinland-pfälzischen Stadt musste nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) erneut über das Strafmaß für die Angeklagte entscheiden. In einem ersten Prozess hatte es diese 2023 zu neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Taten selbst wurden nicht neu aufgerollt.

Australische Regierung will nach antisemitischem Anschlag in Sydney Waffengesetze verschärfen

Die australische Regierung hat als Reaktion auf den tödlichen Anschlag auf eine jüdische Feier am berühmten Bondi Beach in Sydney eine Verschärfung der Waffengesetze angekündigt. Premierminister Anthony Albanese berief laut seinem Büro am Montag ein Treffen mit den Regierungschefs der Bundesstaaten und Territorien ein, um über entsprechende Gesetzesverschärfungen zu beraten. Bei dem Angriff auf Teilnehmer einer Feier zum jüdischen Lichterfest Chanukka hatten ein 50-Jähriger und sein Sohn am Sonntag 15 Menschen erschossen. Unter den Opfern war ein zehnjähriges Kind und ein Holocaust-Überlebender.

Textgröße ändern: