Deutsche Tageszeitung - Oberarzt nach Tod von Krankenschwester in Bayern freigesprochen

Oberarzt nach Tod von Krankenschwester in Bayern freigesprochen


Oberarzt nach Tod von Krankenschwester in Bayern freigesprochen
Oberarzt nach Tod von Krankenschwester in Bayern freigesprochen / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem Tod einer Krankenschwester in einer Klinik im bayerischen Kelheim ist ein Oberarzt freigesprochen worden. Das Gericht habe es als nicht hinreichend erwiesen erachtet, dass der 1974 geborene Arzt der Schwester das Propofol gespritzt habe, das in Kombination mit weiteren Medikamenten zum Tod der Frau geführt habe, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Regensburg am Freitag.

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Es sei nicht mit Sicherheit auszuschließen, dass das Propofol durch das Opfer selbst oder einen anderen Menschen verabreicht worden sei. Mit dem Freispruch folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigung. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten hingegen eine Verurteilung wegen Aussetzung mit Todesfolge zu drei Jahren und neun Monaten gefordert. Sie gingen davon aus, dass der Arzt der Schwester das Propofol gespritz hatte und sie anschließend nicht überwachen ließ.

Die Frau starb im Dezember 2021 während eines Nachtdiensts in der Klinik. Laut Anklageschrift hatte ihr eine Kollegin einen Zugang gelegt, weil sie massive Kopfschmerzen hatte. Als sie am nächsten Morgen geweckt werden sollte, wurde sie leblos in einem Aufenthaltsraum gefunden. Im Blut der Verstorbenen wurden den Ermittlern zufolge zahlreiche Substanzen nachgewiesen. Möglicherweise auch wegen einer chronischen Darmerkrankung hatte sie weitere Medikamente eingenommen.

Der Oberarzt muss sich derzeit noch in einem weiteren Prozess vor dem Landgericht Regensburg wegen Mordes verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner vor, einem damals 79-jährigen Patienten im Krankenhaus in Kelheim im Juli 2022 eine so hohe Dosis Morphin verabreicht haben, dass der Mann starb. Der Angeklagte habe ohne Absprache mit anderen Ärzten oder Angehörigen gehandelt, um das Leben des Patienten "selbstherrlich gezielt zu verkürzen", heißt es in der Anklage.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

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