Deutsche Tageszeitung - Pro-palästinensischer Aktivist Khalil verpasst in US-Abschiebehaft Geburt seines Sohnes

Pro-palästinensischer Aktivist Khalil verpasst in US-Abschiebehaft Geburt seines Sohnes


Pro-palästinensischer Aktivist Khalil verpasst in US-Abschiebehaft Geburt seines Sohnes
Pro-palästinensischer Aktivist Khalil verpasst in US-Abschiebehaft Geburt seines Sohnes / Foto: © AFP/Archiv

Wegen seiner Abschiebehaft in den USA hat der pro-palästinensische Aktivist Mahmoud Khalil die Geburt seines Sohnes verpasst. Khalils Ehefrau, die US-Bürgerin Noor Abdalla, teilte mit, sie habe ihren Sohn am Montag in New York ohne ihren Mann zur Welt bringen müssen, weil die US-Einwanderungsbehörde ICE Khalils vorübergehende Freilassung für die Entbindung abgelehnt habe.

Textgröße ändern:

"Das war eine zielgerichtete Entscheidung der ICE, um mich, Mahmoud und unseren Sohn leiden zu lassen", kritisierte Abdalla in ihrer Erklärung. "Mein Sohn und ich sollten diese ersten Tage auf Erden nicht ohne Mahmoud durchstehen." Die ICE und US-Präsident Donald Trump hätten jedoch "unserer Familie diese wertvollen Momente geraubt in dem Versuch, Mahmouds Unterstützung für die Freiheit der Palästinenser zum Schweigen zu bringen".

Der aus Algerien stammende Khalil war eines der bekanntesten Gesichter der Proteste gegen den Krieg im Gazastreifen an der Columbia-Universität in New York. Er war Anfang März von Beamten der Einwanderungs- und Grenzschutzbehörde festgenommen worden, obwohl er eine dauerhafte US-Aufenthaltsgenehmigung eine sogenannte "Green Card", besitzt und mit einer US-Bürgerin verheiratet ist.

Trump wirft Khalil und anderen Aktivisten "pro-terroristische, antisemitische und anti-amerikanische Aktivitäten" vor. Offenbar in dem Bestreben, einen Richter über Khalils Abschiebung entscheiden zu lassen, der Trumps Kurs zugeneigt ist, war der Aktivist in ein Abschiebegefängnis im südlichen Bundesstaat Louisiana verlegt worden.

US-Außenminister Marco Rubio verweist im Fall von Khalil und zahlreichen anderen pro-palästinensischen Aktivisten, denen ihr US-Visum entzogen wurde, auf ein Gesetz, das in den 50er Jahre zu Hochzeiten des Kampfs gegen Kommunisten in den Vereinigten Staaten verabschiedet worden war. Es ermöglicht die Ausweisung von Ausländern, die als Gegner der US-Politik eingestuft werden. Rubio argumentiert, dass der in der US-Verfassung verankerte Schutz der Meinungsfreiheit nicht für Ausländer gelte.

(P.Hansen--DTZ)

Empfohlen

Zwei lange im Iran inhaftierte Franzosen sind auf dem Weg nach Paris

Inmitten des Krieges ist ein französisches Paar nach drei Jahren Haft im Iran freigekommen und zur Rückkehr nach Frankreich aufgebrochen. "Es ist eine große Erleichterung für uns alle und natürlich auch für ihre Familien", schrieb Frankreichs Präsident Emmanuel Macron am Dienstag im Onlinedienst X. Er dankte dem Sultanat Oman für seine Vermittlung im Fall von Cécile Kohler und Jacques Paris.

Landgericht lehnt Anklage von Klimaaktivistin wegen krimineller Vereinigung ab

Das Landgericht Flensburg hat die Eröffnung eines Prozesses gegen eine mutmaßliche Klimaaktivistin der Gruppierung Letzte Generation wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und der Störung öffentlicher Betriebe abgelehnt. Es ließ die von der Staatsanwaltschaft Flensburg gegen die 33-Jährige erhobene Anklage nach Angaben vom Dienstag nur "deutlich eingeschränkt" zu. Sie soll sich nun vor einem Amtsgericht wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs verantworten.

Macron: Zwei im Iran inhaftierte Franzosen sind auf dem Weg nach Paris

Zwei lange im Iran inhaftierte Franzosen sind frei und haben das Land verlassen. "Cécile Kohler und Jacques Paris sind nach dreieinhalb Jahren Haft im Iran auf dem Weg nach Frankreich", schrieb Frankreichs Präsident Emmanuel Macron am Dienstag im Onlinedienst X. Er dankte dem Oman für seine Vermittlung.

Mordurteile in Stuttgarter Raserprozess: Lebenslang und 13 Jahre Haft

In einem als Mordfall eingestuften Raserprozess mit zwei Toten sind am Dienstag in Stuttgart drei Männer verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Hauptangeklagten G. wegen Mordes zu lebenslanger Haft und seinen Bruder I. wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Gefängnis, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Ein dritter Angeklagter erhielt eine Strafe von einem Jahr auf Bewährung.

Textgröße ändern: