Deutsche Tageszeitung - Hamburg: Anklage wegen Abrechnungsbetrugs mit Krebsmedikamenten für 75 Millionen Euro

Hamburg: Anklage wegen Abrechnungsbetrugs mit Krebsmedikamenten für 75 Millionen Euro


Hamburg: Anklage wegen Abrechnungsbetrugs mit Krebsmedikamenten für 75 Millionen Euro
Hamburg: Anklage wegen Abrechnungsbetrugs mit Krebsmedikamenten für 75 Millionen Euro / Foto: © AFP/Archiv

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen sechs Verantwortliche einer Pharmazie- und Apothekenfirma wegen eines mutmaßlich illegalen Geschäftsmodells zum Vertrieb von teuren Krebsmedikamenten im Wert von rund 75 Millionen Euro erhoben. Es geht um Vorwürfe der besonders schweren Bestechung und des bandenmäßigen Abrechnungsbetrugs, wie die Anklagebehörde am Montag mitteilte. Die Beschuldigten sollen unter anderem verbotenerweise eine Klinik gekauft und medizinische Versorgungszentren betrieben haben, um eigene Medikamente zu verkaufen.

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Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wollten die Angeklagten dadurch die Kontrolle über die Verschreibung von Krebsmitteln übernehmen und möglichst viele Medikamente aus eigener Produktion absetzen. Ihre Unternehmensgruppe stellte demnach Mittel für Chemotherapien her und war als Apotheke tätig. Laut Gesetz dürfen Pharmazeuten und Vertragsärzte nicht zusammenarbeiten.

Daher hätten die Angeklagten laut Staatsanwaltschaft Leistungen im Wert von rund 75 Millionen Euro nicht bei Krankenkassen abrechnen dürfen. Das wertet die Behörde stattdessen als Abrechnungsbetrug in 340 Fällen. Zudem geht es um den Vorwurf der Bestechung von Ärzten in 37 Fällen, weil die Beschuldigten diese durch unlautere Vorteilsgewährung an sich gebunden haben sollen. Über die Eröffnung der Hauptverhandlung entscheidet das Landgericht Hamburg.

Bei den Beschuldigten handelt es sich demnach um zwei Apotheker mit eigenem Unternehmen sowie vier weitere in deren Unternehmen in leitender Funktion tätige Angeklagte. Das Krankenhaus kauften sie laut Anklage über andere Firmen. Dadurch und durch die folgende Eröffnung sogenannter medizinischer Versorgungszentren sollen sie die Erlöse aus ambulanter Behandlung und pharmazeutischer Versorgung von Krebspatienten für sich vereinnahmt haben.

(M.Dylatov--DTZ)

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