Deutsche Tageszeitung - Haßelmann von Dobrindts Reaktion auf Urteil zu Zurückweisungen "irritiert"

Haßelmann von Dobrindts Reaktion auf Urteil zu Zurückweisungen "irritiert"


Haßelmann von Dobrindts Reaktion auf Urteil zu Zurückweisungen "irritiert"
Haßelmann von Dobrindts Reaktion auf Urteil zu Zurückweisungen "irritiert" / Foto: © AFP/Archiv

Die Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann hat sich von der Reaktion von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) auf das erste Urteil zu Zurückweisungen an den deutschen Grenzen "irritiert" gezeigt. "An diesem Urteil gibt es jetzt keine Anfechtbarkeit. Es ist unanfechtbar", sagte sie am Dienstag im ARD-"Morgenmagazin". Dobrindt hatte zuvor angekündigt ein Hauptsacheverfahren anzustreben, um dort Zurückweisungen besser zu begründen.

Textgröße ändern:

Dass Dobrindt in einem solchen Hauptsacheverfahren Erfolg haben könnte, hält Haßelmann für "ausgeschlossen". Im Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts stehe eindeutig: "Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar". Mit seinen Äußerungen habe Dobrindt daher "viele irritiert", sagte sie im ARD-"Moma".

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am Montag im Eilverfahren drei Menschen aus Somalia Recht gegeben, die sich gegen ihre Zurückweisung ohne Dublin-Verfahren wehrten. Das Gericht erklärte ihre Zurückweisung nun für rechtswidrig.

Die Eilentscheidungen gelten nur für die drei Somalier, zwei Männer und eine Frau. Das Gericht machte aber deutlich, dass es die Zurückweisungen bei Grenzkontrollen in solchen Fällen allgemein für rechtswidrig hält.

Auch Haßelmann sprach im ARD-Morgenmagazin von einer im Grunde "grundsätzlichen" Entscheidung. Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Innenminister Dobrindt "sind mit ihrem nationalen Alleingang auf der ganzen Linie gescheitert. Das ist ganz eindeutig und das zeigt auch dieses Urteil", sagte sie. Die Grünen-Fraktionschefin forderte den Bundesinnenminister auf, seine Anordnung zurückzunehmen. Er gefährde auch die Arbeit der Bundespolizei.

Dobrindt will trotz des Urteils weiterhin zurückweisen. "Wir halten an den Zurückweisungen fest", sagte er am Montagabend in Berlin. Das Urteil nannte er einen "Einzelfallbeschluss".

(U.Kabuchyn--DTZ)

Empfohlen

Nach Hausverbot für CNN: Große US-Sender schränken Trump-Berichterstattung ein

Der Streit um die Pressefreiheit in den USA eskaliert: Nach den Hausverboten für den US-Sender CNN und andere Medien im Weißen Haus schränken vier große Fernsehsender ihre Berichterstattung über Präsident Donald Trump vorerst ein. Die Sender ABC, CBS, Fox News und NBC erklärten am Montag gemeinsam mit CNN, sie würden vorerst nicht mehr über Trump-Auftritte berichten.

22-Jähriger Bergsteiger an Klettersteig in Allgäuer Alpen tödlich verunglückt

Ein 22-jähriger Bergsteiger ist in den Allgäuer Alpen tödlich verunglückt. Der Mann war am Sonntag auf einem Klettersteig bei Oberstdorf unterwegs, als er von einem Grat in steiles Felsgelände abstürzte, wie die bayerische Polizei am Montag in Kempten mitteilte.

Nach Flucht vor Schusswechsel: Polizistinnen in Nordrhein-Westfalen keine Beamte mehr

Weil sie ihre Kollegen bei einem Schusswechsel allein ließen, sind zwei Polizistinnen aus Nordrhein-Westfalen wegen Dienstvergehen aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Münster nach mündlicher Verhandlung am Montag, wie es mitteilte. Die Polizistinnen seien 2020 in Gevelsberg bei einem Schusswechsel geflohen und hätten ihren unter Beschuss geratenen Kollegen nicht geholfen.

Prozess um Kurierdienst von krimineller Bande: Mehrjährige Haftstrafen in München

In einem Prozess um einen Kurierdienst einer kriminellen Bande hat das Landgericht München am Montag vier Angeklagte zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Sie erhielten Haftstrafen zwischen drei Jahren sowie sechs Jahren und drei Monaten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Nach den Urteilsfeststellungen nutzten die Angeklagten ein legal wirkendes Transportunternehmen für kriminelle Geschäfte. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.

Textgröße ändern: