Deutsche Tageszeitung - Anklage wegen Messerangriffs auf Jugendamtsmitarbeiter in Rheinland-Pfalz erhoben

Anklage wegen Messerangriffs auf Jugendamtsmitarbeiter in Rheinland-Pfalz erhoben


Anklage wegen Messerangriffs auf Jugendamtsmitarbeiter in Rheinland-Pfalz erhoben
Anklage wegen Messerangriffs auf Jugendamtsmitarbeiter in Rheinland-Pfalz erhoben / Foto: © AFP/Archiv

Vier Monate nach einem Messerangriff auf zwei rheinland-pfälzische Jugendamtsmitarbeiter hat die Staatsanwaltschaft Trier Anklage gegen einen 58-Jährigen erhoben. Ihm werden versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Er soll die beiden Mitarbeiter im Februar bei einem Hausbesuch in Gerolstein angegriffen haben. Einen von ihnen soll er in Tötungsabsicht mit einem Messer attackiert haben.

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Am 10. Februar habe sich der Mann mit seiner Lebensgefährtin und drei minderjährigen Kindern in dem gemeinsamen Haus aufgehalten. Weil es Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung gegeben habe, seien die 57 Jahre alte Frau und der 54 Jahre alte Mann im Auftrag des Jugendamts zu einem zuvor angekündigten Hausbesuch gekommen.

Nachdem sie klingelten, soll sich der 58-Jährige auf sie gestürzt und beide zu Boden gerissen haben. Den Mann soll er mit einem Messer angegriffen und ihn lebensgefährlich verletzt haben. Er musste notoperiert werden. Die Frau wurde am Kopf verletzt. Beide konnten flüchten. Anschließend soll sich der 58-Jährige mit seiner Lebensgefährtin und den Kindern im Haus verschanzt haben.

Erst nach einem stundenlangen Polizeieinsatz wurde er festgenommen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, den Mann mit Tötungsvorsatz attackiert zu haben. Wegen einer psychischen Erkrankung sei jedoch von einer verminderten Schuldfähigkeit auszugehen. Seit seiner Festnahme ist er einstweilig in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Angeklagt sind zudem zwei weitere Taten. Im Januar soll er einer Rechtsanwältin in einer Mail gedroht haben. Bereits im November sei es darüber hinaus zu einem Polizeieinsatz wegen Ruhestörung gekommen, bei dem er gewaltsam Widerstand geleistet habe. Über die Eröffnung eines Verfahrens muss das Landgericht Trier entscheiden.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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