Deutsche Tageszeitung - Trump-Dekret: USA stufen Fentanyl als "Massenvernichtungswaffe" ein

Trump-Dekret: USA stufen Fentanyl als "Massenvernichtungswaffe" ein


Trump-Dekret: USA stufen Fentanyl als "Massenvernichtungswaffe" ein
Trump-Dekret: USA stufen Fentanyl als "Massenvernichtungswaffe" ein / Foto: © AFP

Im Kampf gegen Drogen stufen die USA das Schmerzmittel Fentanyl als "Massenvernichtungswaffe" ein. Präsident Donald Trump unterzeichnete dazu am Montag in Washington ein Dekret. "Keine Bombe hat eine solche Wirkung", sagte Trump über das Opioid. "Jedes Jahr sterben 200.000 bis 300.000 Menschen, soweit wir wissen."

Textgröße ändern:

In dem Trump-Dekret heißt es, illegal gehandeltes Fentanyl ähnele "eher einer chemischen Waffe als einem Betäubungsmittel". Hunderttausende Amerikaner seien an Überdosen gestorben. "Die Möglichkeit, Fentanyl als Waffe für konzentrierte, großangelegte Terrorangriffe durch organisierte Gegner einzusetzen, stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Vereinigten Staaten dar", ist darin weiter zu lesen.

Die US-Behörden werden mit dem Erlass befugt, gegen die Bedrohung durch Fentanyl und seine Vorläufersubstanzen vorzugehen. So soll etwa das Justizministerium Ermittlungen veranlassen und das Heimatschutzministerium Schmugglernetzwerke offenlegen.

Die Trump-Regierung wirft vor allem Mexiko, Kanada und China vor, den Fentanyl-Schmuggel in die USA zu begünstigen. Zwischenzeitlich hatten die USA deshalb hohe Strafzölle auf Produkte aus diesen Ländern verhängt. Diese Länder werden in dem Dekret allerdings nicht namentlich genannt.

Für den Begriff "Massenvernichtungswaffen" fehlt eine allgemein anerkannte oder völkerrechtlich bindende Definition. Er erinnert an den Irakkrieg vor gut 20 Jahren, als die USA dem damaligen irakischen Machthaber Saddam Hussein den Besitz solcher Waffen vorwarfen.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Diebe stehlen fast zehn Tonnen Schokolade und Gebäck in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen haben Diebe mehrere tausend Kilo Schokolade und Gebäck gestohlen. Die unbekannten Täter sollen am Freitag einen mit fast zehn Tonnen der süßen Waren beladenen Sattelauflieger von einem Firmengelände in Ladbergen im Kreis Steinfurt gestohlen haben, teilte die Polizei am Dienstag mit. Am Samstag sei der Auflieger ganz in der Nähe aufgrund der GPS-Daten wiedergefunden worden - allerdings war er leergeräumt.

Urteil: Familie erhält Schadenersatz für bei Flug beschädigten Kinderwagen

Gehen bei einem Flug Gepäckstücke verloren und werden beschädigt, hat eine Familie aus Rheinland-Pfalz Anspruch auf Schadenersatz. Der Reiseveranstalter muss in dem Fall nicht nur für beschädigte und verschwundene Gepäckstücke aufkommen, sondern auch einen Teil des Reisepreises zurückzahlen, wie das Landgericht Frankenthal am Dienstag mitteilte. Die Familie erhält 5000 Euro zurück. (Az.: 7 O 321/25).

Prozess gegen Boulevardmedien: Prinz Harry fordert "substantielle" Entschädigungen

Vor dem Abschluss seines Prozesses gegen britische Boulevardzeitungen wegen fragwürdiger Recherchemethoden hat Prinz Harry hohe Entschädigungszahlungen verlangt. Harrys Anwaltsteam rief das Londoner Gericht in seiner Abschlusserklärung auf, das Medienunternehmen Associated Newspapers Ltd (ANL), Herausgeber der Boulevardzeitungen "Daily Mail" and "The Mail on Sunday", zu "substantiellen" Entschädigungszahlen an Harry und die sechs anderen Kläger, darunter Pop-Star Elton John und Schauspielerin Elizabeth Hurley, zu verurteilen.

Frühere FDP-Bundestagsabgeordnete klagen in Karlsruhe gegen Sondervermögen

Eine Gruppe von früheren FDP-Bundestagsabgeordneten hat Verfassungsklage gegen die milliardenschweren Sondervermögen des Bundes eingereicht. Die im vergangenen Jahr vom Bundestag verabschiedete Grundgesetzänderung ermögliche eine "explosionsartige Ausweitung der Verschuldensmöglichkeiten des Bundes und der Länder" und verlagere Haushaltslasten einseitig in die Zukunft, heißt es in der Klageschrift, die der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag in Berlin vorlag. Die Einrichtung der Sondervermögen verstoße gegen die in der Verfassung festgeschriebene Schuldenbremsen-Regelung.

Textgröße ändern: