Deutsche Tageszeitung - Mann erschießt Expartnerin und sich selbst vor Wohnhaus in Osnabrück

Mann erschießt Expartnerin und sich selbst vor Wohnhaus in Osnabrück


Mann erschießt Expartnerin und sich selbst vor Wohnhaus in Osnabrück
Mann erschießt Expartnerin und sich selbst vor Wohnhaus in Osnabrück / Foto: © AFP/Archiv

Vor einem Wohnhaus in Osnabrück hat ein Mann am Montagmittag seine Expartnerin und anschließend sich selbst erschossen. Die 43-Jährige erlag noch am Tatort ihren Verletzungen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in der niedersächsischen Stadt mitteilten. Der 41-jährige Mann wurde mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht, wo er wenig später für hirntot erklärt wurde.

Textgröße ändern:

Die Tatwaffe wurde vor dem Wohnhaus gefunden und beschlagnahmt. Laut Ermittlern hinterließen die beiden drei Kinder.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Mord an früherer Partnerin: Lebenslange Haft für 37-Jährigen in Leipzig

Wegen der Tötung seiner früheren Partnerin mit mehreren Messerstichen ist ein 37-Jähriger vom Landgericht Leipzig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach den Angeklagten am Donnerstag unter anderem wegen Mordes schuldig, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine mögliche vorzeitige Haftentlassung des 37-Jährigen praktisch ausschließt.

Radfahrerin stirbt bei Unfall mit Güterzug in Bayern

Eine Radfahrerin ist in Bayern bei einem Unfall mit einem Zug gestorben. Wie die Polizei in Rosenheim am Donnerstag mitteilte, wollte die Frau am Dienstagabend einen unbeschrankten Bahnübergang in Burgkirchen an der Alz überqueren, als sich ein Güterzug näherte. Trotz mehrerer akustischer Warnungen erfasste der Zug die Frau.

Nach Tod von Kind in Krankenhaus: Mutter scheitert vor Gericht mit Klage

Nach dem Tod eines siebenjährigen Jungen in einem Krankenhaus ist seine Mutter vor Gericht mit einer Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf sah keine Erfolgsaussicht für eine Berufung der Mutter, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche bestehen demnach nicht. Der zuständige Senat wies ihren Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren damit zurück.

In zugeklebten Pappkartons: Mehr als 20 Katzen an Bremer Friedhof ausgesetzt

In Bremen sind an einem Friedhof rund zwei Dutzend Katzen ausgesetzt worden. Insgesamt 20 neugeborene Jungtiere und drei ausgewachsene Katzen seien in zwei zugeklebten Pappkartons zurückgelassen worden, teilte die Polizei in der Hansestadt am Donnerstag mit. Ein Zeuge hörte demnach "leises Miauen" aus den Behältnissen, es folgte ein Polizeieinsatz. Wer die Tiere am Friedhofseingang abgestellt hatte, war unklar. Ermittlungen liefen.

Textgröße ändern: