Deutsche Tageszeitung - Mann aus Bayern erdrosselt getrennt lebende Ehefrau im Schlaf - lebenslange Haft

Mann aus Bayern erdrosselt getrennt lebende Ehefrau im Schlaf - lebenslange Haft


Mann aus Bayern erdrosselt getrennt lebende Ehefrau im Schlaf - lebenslange Haft
Mann aus Bayern erdrosselt getrennt lebende Ehefrau im Schlaf - lebenslange Haft / Foto: © AFP/Archiv

Rund sieben Monate nach dem Fund einer Frauenleiche in einem Waldstück im bayerischen Landkreis Nürnberger Land ist der getrennt lebende Ehemann der Getöteten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt worden. Die Kammer habe das Mordmerkmal der Heimtücke erkannt, teilte eine Sprecherin des Landgerichts Nürnberg am Donnerstag mit. Der 51-Jährige hatte die Frau im September 2024 im Schlaf überrascht und erdrosselt.

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Das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe sah die Kammer im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft hingegen nicht erfüllt, wie die Sprecherin weiter ausführte. Die Anklage war davon ausgegangen, dass der Mann aus übersteigertem Besitzdenken heraus gehandelt hatte. Aus Sicht des Gerichts waren eher Verzweiflung und ein Gefühl der Ausweglosigkeit Auslöser für die Tat.

Laut Anklage hatte sich die 49-Jährige wenige Monate vor der Tat von dem Mann getrennt. Am 27. September 2024 drang er in das Haus der schlafenden Frau in Pommelsbrunn ein und erdrosselte sie mit einem Kleidungsstück. Anschließend vergrub er die Leiche in einem Wald.

Der 51-Jährige wurde kurz nach dem Verschwinden der Frau festgenommen, er kam in Untersuchungshaft. Die erwachsenen Kinder des Opfers hatten die Mutter als vermisst gemeldet, woraufhin die Polizei die Suche nach der Frau aufnahm. Ende November fanden Beamte die Leiche schließlich in einem Waldstück im Bereich Alfeld im Landkreis Nürnberger Land.

Die Staatsanwaltschaft beantragte zusätzlich zu einer Verurteilung wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe eine Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Verteidigung plädierte auf eine Freiheitsstrafe von elf Jahren wegen Totschlags.

(L.Møller--DTZ)

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