Deutsche Tageszeitung - Prozess gegen frühere RAF-Terroristin Klette: Gericht zweifelt an versuchtem Mord

Prozess gegen frühere RAF-Terroristin Klette: Gericht zweifelt an versuchtem Mord


Prozess gegen frühere RAF-Terroristin Klette: Gericht zweifelt an versuchtem Mord
Prozess gegen frühere RAF-Terroristin Klette: Gericht zweifelt an versuchtem Mord / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Die wegen bewaffneter Raubüberfälle angeklagte ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette könnte einer Verurteilung wegen versuchten Mordes entgehen. Das Landgericht Verden gab der Beschuldigten nach Angaben einer Sprecherin am Mittwoch einen entsprechenden rechtlichen Hinweis. Demnach hält es die Kammer anders als in der Anklageschrift dargelegt für denkbar, dass es sich bei den fraglichen Schüssen auf einen Geldtransporter 2015 nicht um einen versuchten Mord handelte. Der Schütze könnte die Tat demnach zuvor noch abgebrochen haben.

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Klette soll gemeinsam mit den flüchtigen früheren RAF-Terroristen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub über Jahre hinweg diverse Geldtransporter und Kassenbüros von Supermärkten überfallen haben, um ihr Leben im Untergrund nach der Auflösung der linksextremistischen RAF zu finanzieren. Sie wurde nach Jahrzehnten auf der Flucht im Februar 2024 in Berlin gefasst, wo sie unter falscher Identität lebte. Der Prozess gegen Klette begann im März.

In dem Verfahren vor dem Landgericht im niedersächsischen Verden geht es um Vorwürfe des schweren Raubs und der schweren räuberischen Erpressung. Zudem ist Klette wegen versuchten Mordes angeklagt, weil bei einem Überfall auf in Stuhr bei Bremen von einem Täter auf einen Geldtransporter geschossen wurde. Klette wird nicht vorgeworfen, die fraglichen selbst Schüsse abgefeuert zu haben. Laut Anklage bildete sie mit Garweg und Staub aber eine kriminelle Bande und muss sich als Mittäterin daher sämtliche Taten zurechnen lassen.

Konkrete Folgen hat der rechtliche Hinweis zunächst nicht. In dem Prozess sind zunächst Termine bis Dezember angesetzt, derzeit läuft die umfangreiche Beweisaufnahme. Nach Einschätzung von Beobachtern könnte das Verfahren aber auch noch länger dauern. Gerichte müssen rechtliche Hinweise erteilen, wenn sie zu der Auffassung gelangen, dass sich rechtliche Einschätzungen ändern. Das soll Angeklagten und ihrer Verteidigung ermöglichen, darauf zu reagieren.

Die mutmaßlich von Klette, Garweg und Staub verübte Überfallserie ereignete sich in den Jahren 1999 bis 2016 vor allem in Norddeutschland. Mit diesen in Verbindung gebracht wurden die früheren RAF-Mitglieder durch DNA-Spuren etwa in zurückgelassenen Fluchtfahrzeugen. Um Terrorismusvorwürfe geht es in dem Prozess gegen Klette nicht. Wo Garweg und Staub sich befinden, ist unklar.

(W.Uljanov--DTZ)

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