Deutsche Tageszeitung - Vier Jahre und drei Monate Haft für Fernsehkoch Alfons Schuhbeck in neuem Prozess

Vier Jahre und drei Monate Haft für Fernsehkoch Alfons Schuhbeck in neuem Prozess


Vier Jahre und drei Monate Haft für Fernsehkoch Alfons Schuhbeck in neuem Prozess
Vier Jahre und drei Monate Haft für Fernsehkoch Alfons Schuhbeck in neuem Prozess / Foto: © AFP/Archiv

Das Landgericht München I hat den früheren Fernsehkoch Alfons Schuhbeck in einem neuen Prozess zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Es sprach den 76-Jährigen am Montag unter anderem wegen Betrugs mit Coronahilfen und Insolvenzverschleppung schuldig. In das Urteil ist eine vorherige Verurteilung Schuhbecks wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis mit eingerechnet.

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Schuhbeck wurde auch wegen Bankrotts und wegen Verstößen gegen die Buchführungspflicht verurteilt. Mit dem Strafmaß blieb das Gericht im Rahmen einer Verständigung zu Prozessbeginn, wonach Schuhbeck für sein vollumfängliches Geständnis eine Strafe zwischen vier Jahren sowie vier Jahren und acht Monaten zugesichert wurde.

Nach Überzeugung des Gerichts waren die von Schuhbeck geführten gastronomischen Betriebe bereits seit längerer Zeit pleite, dieser betrieb seine Geschäfte aber dennoch fort. Dadurch verloren zahlreiche Gläubiger viel Geld.

Dem prominenten Koch sei es nicht gelungen, sich sein Scheitern als Geschäftsmann einzugestehen, sagte der Vorsitzende Richter. Der Insolvenzverwalter hatte in dem Prozess die Schulden der Schuhbeck-Unternehmen auf 27 Millionen Euro beziffert.

Der frühere Koch des FC Bayern München und Gastgeber zahlreicher Prominenter war bereits im Oktober 2022 wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Er hatte immer wieder Geld aus den Kassen von zwei Restaurants entnommen, ohne dies zu versteuern.

Seine Haftstrafe in der Sache ist aus gesundheitlichen Gründen unterbrochen, nach Angaben seiner Verteidiger ist Schuhbeck unheilbar an Krebs erkrankt. Seine Haftbefreiung gilt zunächst bis September. Ob er noch einmal ins Gefängnis zurück muss, ist unklar.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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