Deutsche Tageszeitung - Richterwahl: Brosius-Gersdorf weist Kritik als "diffamierend" und "falsch" zurück

Richterwahl: Brosius-Gersdorf weist Kritik als "diffamierend" und "falsch" zurück


Richterwahl: Brosius-Gersdorf weist Kritik als "diffamierend" und "falsch" zurück
Richterwahl: Brosius-Gersdorf weist Kritik als "diffamierend" und "falsch" zurück / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Nach der gescheiterten Verfassungsrichterwahl hat die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf gegen sie erhobene Vorwürfe als "diffamierend" und "falsch" zurückgewiesen. Die Berichterstattung über sie und ihre Positionen sei "in Teilen der Medien unzutreffend und unvollständig, unsachlich und intransparent" gewesen, heißt es in einer Erklärung, die eine Anwaltskanzlei in Bonn in ihrem Auftrag am Dienstag veröffentlichte.

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Die Berichterstattung sei "nicht sachorientiert", sondern von dem Ziel geleitet gewesen, "die Wahl zu verhindern", fuhr Brosius-Gersdorf fort. Die Bezeichnung als "ultralinks" oder "linksradikal" sei dabei "diffamierend und realitätsfern" gewesen. "Ordnet man meine wissenschaftlichen Positionen in ihrer Breite politisch zu, zeigt sich ein Bild der demokratischen Mitte."

Der Bundestag hätte am Freitag eigentlich drei Richterposten beim Bundesverfassungsgericht neu besetzen sollen. Im Wahlausschuss des Parlaments bekamen auch alle drei eine Mehrheit. In der Union gab es aber dann Vorbehalte gegen Brosius-Gersdorf. CDU/CSU forderten deshalb kurz vor der Abstimmung im Plenum von der SPD, die Kandidatin zurückzuziehen. Daraufhin wurde die gesamte Wahl abgesetzt. Die Union begründete ihre Kritik unter anderem mit der Haltung der Juristin zu den Themen Abtreibung und Kopftuchverbot.

Dagegen wehrte sich Brosius-Gersdorf nun inhaltlich: "Die Berichterstattung über meine Position zur Reform des Schwangerschaftsabbruchs entbehrte der Tatsachengrundlage", erklärte sie. Der Hauptvorwurf, sie spreche dem ungeborenen Leben die Menschenwürdegarantie ab und sei für einen Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt, sei "falsch", "unzutreffend und stellt eine Verunglimpfung dar".

Beim Thema Kopftuchverbot sei es ihr um die Rechtsprechung beim Umgang mit dem Neutralitätsgebot des Staates gegangen. "Während ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen an staatlichen Schulen verfassungsrechtlich nicht zulässig sein soll, soll ein entsprechendes Verbot für Rechtsreferendarinnen in bestimmten Situationen im Gerichtssaal zulässig sein", schrieb sie. "Hierin habe ich einen Widerspruch gesehen."

Die SPD will an Brosius-Gersdorf festhalten. Aus der Union kommen hingegen Forderungen nach einer neuen Kandidatin, zum beispielsweise von CSU-Chef Markus Söder.

(M.Dylatov--DTZ)

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