Deutsche Tageszeitung - 19-Jähriger ersticht Exfreundin: Bayreuther Hafturteil rechtskräftig

19-Jähriger ersticht Exfreundin: Bayreuther Hafturteil rechtskräftig


19-Jähriger ersticht Exfreundin: Bayreuther Hafturteil rechtskräftig
19-Jähriger ersticht Exfreundin: Bayreuther Hafturteil rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Mehr als ein Jahr nach der Ermordung seiner 18 Jahre alten Exfreundin in deren Elternhaus in Bayern ist ein junger Mann rechtskräftig zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten als unbegründet, wie das Landgericht Bayreuth am Dienstag mitteilte. Das Landgericht hatte die Strafe im November verhängt.

Textgröße ändern:

Das Gericht verurteilte den damals 19-jährigen Leon D. trotz seines Alters nach Erwachsenenstrafrecht statt nach dem milderen Jugendstrafrecht. Dass er anstelle einer bei Mord üblichen lebenslangen Haftstrafe eine zeitliche begrenzte Strafe erhielt, erklärt sich mit einer Regelung für nach Erwachsenenstrafrecht verurteilte Heranwachsende, die für Mord zwischen zehn und 15 Jahren Haft vorsieht.

Die Kammer sah es nach neun Verhandlungstagen unter anderem auf Grundlage der Auswertung zahlreicher digitaler Beweismittel wie Internet- und Chatverläufen als erwiesen an, dass der Angeklagte einem zuvor ausgearbeiteten detaillierten Tatplan gefolgt war. Er fuhr demnach am 24. Mai zu seiner Exfreundin, betrat unter einem Vorwand das Haus und stach unvermittelt auf das arg- und wehrlose Opfer ein.

Er brachte ihr laut Gericht eine Vielzahl von Messerstichen in das Gesicht sowie gegen den Kopf, den Hals und den Körper bei. Letztendlich starb die junge Frau nach einem Stich und einem Schnitt in den Hals binnen einer Minute.

D. wollte nach Überzeugung der Kammer seine Exfreundin töten, weil sie sich seiner Kontrolle entzog und der gemeinsame Freundeskreis sich weigerte, sie aus diesem Kreis zu verstoßen. Es seien die Mordmerkmale der Heimtücke und der sonstigen niedrigen Beweggründe verwirklicht.

(W.Novokshonov--DTZ)

Empfohlen

Streit um US-Briefwahl: Neue Niederlage für Trump vor Gericht

Rund zwei Monate vor den Kongresswahlen in den USA hat Präsident Donald Trump im Streit um die Briefwahl erneut eine juristische Niederlage erlitten. Ein Berufungsgericht blockierte am Donnerstag ein Trump-Dekret, das die Abstimmung per Post erschweren würde. Dazu wird demnächst eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs erwartet.

Sabotage an Stromnetz: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen 48-Jährigen

Mit Raketen und Sprengvorrichtungen wollte er die Stromversorgung in drei Bundesländern sabotieren, jetzt ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen den Tatverdächtigen Daniel V. Wegen der besonderen Bedeutung des Falls übernahm die Karlsruher Behörde die Ermittlungen, wie eine Sprecherin am Donnerstag sagte. Daniel V. war am Dienstag festgenommen worden. Er wird der verfassungsfeindlichen Sabotage und der Störung öffentlicher Betriebe verdächtigt.

9/11-Gedenken in New York: Petition gegen muslimischen Bürgermeister Mamdani

Vor den New Yorker Gedenkfeiern für die Toten der Terroranschläge vom 11. September vor 25 Jahren regt sich Widerstand gegen die Teilnahme des muslimischen Bürgermeisters Zohran Mamdani. Mehr als 110.000 Menschen unterschrieben dagegen bis Donnerstag eine Online-Petition auf dem Portal change.org. Darin werden die Organisatoren der Gedenkfeier aufgerufen, Mamdani auszuladen.

Frankreich droht TV-Sender wegen russischer Journalistin mit Verfahren

In Frankreich geht der Streit um den Einfluss der russischen Journalistin Xenia Fedorova weiter: Die Regierung drohte dem rechtsgerichteten TV-Sender CNews mit einem strafrechtlichen Verfahren, falls dieser der Kreml-treuen Journalistin erneut Sendezeit per Videokonferenz einräume. Dies würde bedeuten, ihre Ausweisung und ihre Vermögenssperre zu unterlaufen, heißt es in einem Schreiben von Innenminister Laurent Nuñez an die Rundfunk-Aufsichtsbehörde, das die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag einsehen konnte. Die Regierung wirft Fedorova vor, Propaganda für den Kreml zu verbreiten.

Textgröße ändern: