Deutsche Tageszeitung - Nach Tod von Frau und Baby durch verunreinigte Lösung: Bewährungsstrafe bestätigt

Nach Tod von Frau und Baby durch verunreinigte Lösung: Bewährungsstrafe bestätigt


Nach Tod von Frau und Baby durch verunreinigte Lösung: Bewährungsstrafe bestätigt
Nach Tod von Frau und Baby durch verunreinigte Lösung: Bewährungsstrafe bestätigt / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem Tod einer Frau und eines Babys durch eine verunreinigte Glukosemischung aus der Apotheke ist eine Apothekerin rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Köln nach Angaben vom Mittwoch weitgehend. Die Apothekerin hatte die Mischung im September 2019 aus Versehen mit dem toxischen Stoff Lidocainhydrochlorid verunreinigt. (Az. 2 StR 339/24)

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Mit der Mischung sollten schwangere Frauen auf Glukoseintoleranz getestet werden. Eine schwangere 28-jährige Kölnerin starb am 19. September 2019, nachdem sie die Lösung in ihrer Frauenarztpraxis eingenommen hatte. Einen Tag später starb auch ihr Baby, das Ärzte noch per Notkaiserschnitt auf die Welt geholt hatten.

Bereits zwei Tage zuvor hatte eine Patientin, die das verunreinigte Gemisch in derselben Arztpraxis zu sich genommen hatte, einen bitteren Geschmack bemerkt. Sie trank nur einen Schluck und wurde bewusstlos. Die Frau erholte sich aber im Krankenhaus und überlebte.

Das Landgericht verurteilte die damals 52 Jahre alte Apothekerin im September 2023 wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung sowie wegen unterlassener Hilfeleistung. Es verhängte eine Gesamtstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung es zur Bewährung aussetzte.

Der BGH überprüfte das Urteil und fand keine Rechtsfehler, welche die Apothekerin belasten würden. Auf Antrag des Generalbundesanwalts stellte er nur das Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung ein. Die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten wurde rechtskräftig.

(L.Møller--DTZ)

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