Deutsche Tageszeitung - Chef der Bischofskonferenz verteidigt Brosius-Gersdorf: "Hat sie nicht verdient"

Chef der Bischofskonferenz verteidigt Brosius-Gersdorf: "Hat sie nicht verdient"


Chef der Bischofskonferenz verteidigt Brosius-Gersdorf: "Hat sie nicht verdient"
Chef der Bischofskonferenz verteidigt Brosius-Gersdorf: "Hat sie nicht verdient" / Foto: © AFP/Archiv

Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, hat die von der SPD als Verfassungsrichterin nominierte Juristin Frauke Brosius-Gersdorf gegen die Attacken der vergangenen Tage verteidigt. "Diese Frau hat es nicht verdient, so beschädigt zu werden", sagte Bätzing der "Augsburger Allgemeinen" vom Freitag. Brosius-Gersdorf war wegen ihrer Haltung zum Schutz ungeborenen Lebens heftig kritisiert worden - auch von hochrangigen Vertretern der katholischen Kirche.

Textgröße ändern:

Auf die Frage, ob Vertreter der Kirche die Diskussionen um die Besetzung der Richterposten sogar noch angeheizt haben, sagte Bätzing: "In dieser gesamten Debatte ist viel schiefgelaufen." Viele Menschen, die mit der Richterinnenwahl befasst sind, seien dadurch beschädigt worden. "Es ist kein Thema für einen Kulturkampf" warnte der Bischof. "Wir können diesen Kulturkampf nicht gebrauchen. Es gibt zu viele Profiteure davon."

Bätzing zeichnete ein differenzierteres Bild von Brosius-Gersdorfs Position zum Abtreibungsrecht. Es gehe zum einen um das Selbstbestimmungsrecht für Frauen, die ungewollt schwanger sind - zum anderen aber um den Schutz ungeborenen Lebens. Die derzeitige Praxis nach Paragraf 218a, der Straffreiheit unter bestimmten Bedingungen garantiert, bedeutet aus seiner Sicht eine "kluge Balance", sagte Bätzing.

Daran zu rütteln, hielte der Vorsitzende der Bischofskonferenz für einen Fehler: "Warum soll man den klaren Kompromiss, den es zur Abtreibungsfrage gibt, aufgeben und damit womöglich eine gesellschaftliche Spaltung riskieren?", sagte Bätzing.

Die Juraprofessorin Brosius-Gersdorf wurde unter anderem von Unionsfraktion und Kirchenvertretern für Äußerungen zum Abtreibungsrecht angegriffen - ihre Haltung in der Frage wurde als zu liberal kritisiert. Brosius-Gersdorf wies diese Kritik zurück.

"Ich bin nie eingetreten für eine Legalisierung oder Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur Geburt", sagte Brosius-Gersdorf am Dienstag im ZDF. "Es ist auch falsch, dass ich gesagt haben soll oder geschrieben haben soll, dass der Embryo kein Lebensrecht hat."

Am Wochenende hatte der katholische Bamberger Erzbischof Herwig Gössl die Juristin wegen der Haltung zum Abtreibungsrecht scharf kritisiert und ihre Nominierung fürs Bundesverfassungsgericht als "innenpolitischen Skandal" bezeichnet. Gössl sprach in diesem Zusammenhang von einem "Abgrund der Intoleranz und Menschenverachtung".

Zu Gössls Äußerungen sage Brosius-Gersdorf am Dienstag im ZDF: "Ich finde das infam." Sie wolle "daran erinnern, dass auch Vertreter der katholischen Kirche an die Verfassungswerte unsere Grundgesetzes gebunden sind und damit auch an meine Menschenwürde und mein Persönlichkeitsrecht".

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

Frankreich droht TV-Sender wegen russischer Journalistin mit Verfahren

In Frankreich geht der Streit um den Einfluss der russischen Journalistin Xenia Fedorova weiter: Die Regierung drohte dem rechtsgerichteten TV-Sender CNews mit einem strafrechtlichen Verfahren, falls dieser der Kreml-treuen Journalistin erneut Sendezeit per Videokonferenz einräume. Dies würde bedeuten, ihre Ausweisung und ihre Vermögenssperre zu unterlaufen, heißt es in einem Schreiben von Innenminister Laurent Nuñez an die Rundfunk-Aufsichtsbehörde, das die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag einsehen konnte. Die Regierung wirft Fedorova vor, Propaganda für den Kreml zu verbreiten.

Bewerber diskriminiert: Gericht zeigt Grenzen für Entschädigungszahlugen auf

Wird ein Bewerber im Einstellungsverfahren diskriminiert, muss der Arbeitgeber bei einer Absage für den späteren Verdienstausfall aufkommen. Ein solcher Anspruch auf Entschädigung besteht aber nicht unbedingt lebenslang, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am Donnerstag mitteilte. Obwohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz keinen zeitlichen Rahmen vorgibt, kann das Recht auf Entschädigung unter bestimmten Voraussetzungen verfallen. (Az. 8 AZR 153/25)

Frau in Badewanne ertränkt: Vier Jahre Haft wegen Totschlags in Rheinland-Pfalz

Weil er seine Lebensgefährtin in der Badewanne ertränkt haben soll, hat das Landgericht Koblenz einen 51-Jährigen zu vier Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Totschlags, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der 51-Jährige im Februar zusammen mit seiner Freundin in Boppard zunächst viel Alkohol getrunken hatte.

Prozess um Mord ohne Leiche: Lebenslange Haft in Saarbrücken

Das Landgericht Saarbrücken hat den Angeklagten in einem Prozess um einen Mord ohne Leiche zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Kammer stellte zudem eine besondere Schwere der Schuld fest, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren ist damit weitestgehend ausgeschlossen.

Textgröße ändern: