Deutsche Tageszeitung - RBB scheitert vor Bundesverfassungsgericht mit Beschwerde gegen Staatsvertrag

RBB scheitert vor Bundesverfassungsgericht mit Beschwerde gegen Staatsvertrag


RBB scheitert vor Bundesverfassungsgericht mit Beschwerde gegen Staatsvertrag
RBB scheitert vor Bundesverfassungsgericht mit Beschwerde gegen Staatsvertrag / Foto: © AFP/Archiv

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) ist in Karlsruhe mit einer Verfassungsbeschwerde gegen den neuen RBB-Staatsvertrag der Länder Brandenburg und Berlin gescheitert. Die Rundfunkfreiheit ist nicht verletzt, wie das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag mitteilte. Der Staatsvertrag mit strengeren Vorgaben zur Organisation des Senders war nach dem Skandal um die frühere RBB-Intendantin Patricia Schlesinger beschlossen worden. (Az. 1 BvR 2578/24)

Textgröße ändern:

Er gilt seit dem Jahreswechsel 2023/2024 und regelt beispielsweise, wo Regionalbüros oder Regionalstudios eingerichtet werden müssen und dass es verpflichtende getrennte Regionalsendungen für die Länder von mindestens 60 Minuten gibt. Außerdem sieht er die Schaffung eines Direktoriums vor, dem zusätzlich zur Intendanz die Geschäftsleitung übertragen wird.

Die Landesgesetzgeber halten sich damit an die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie das Gericht ausführte. Die Beschwerde des RBB wurde zurückgewiesen.

(O.Tatarinov--DTZ)

Empfohlen

Bundesgerichtshof entscheidet über Gema-Klage wegen Fernsehen im Seniorenheim

Im Streit über Fernsehen in einem Seniorenheim in Rheinland-Pfalz fällt der Bundesgerichtshof am Donnerstag (08.45 Uhr) in Karlsruhe sein Urteil. Geklagt haben die Gema und die Verwertungsgesellschaft Corint Media, welche die urheberrechtlichen Nutzungsrechte von Sendern wahrnimmt. Sie finden, dass für das Weiterleiten von Programmen in die einzelnen Zimmer extra gezahlt werden muss. (Az. I ZR 34/23 und I ZR 35/23)

Empörung nach Freispruch für maltesischen Geschäftsmann in Mordfall Caruana Galizia

Fast neun Jahre nach der Ermordung der Enthüllungsjournalistin Daphne Caruana Galizia hat ein Gericht in Malta am Mittwoch den Geschäftsmann Yorgen Fenech vom Vorwurf freigesprochen, den Mord in Auftrag gegeben zu haben. Caruana Galizias Familie erklärte, Fenechs Freispruch verweigere "ihr die Gerechtigkeit, die sie verdient". Medienorganisationen und Verfechter der Meinungs- und Pressefreiheit sehen in dem Urteil eine verheerende Signalwirkung.

Frau stirbt nach Attacke mit Messer und Feuer durch Ehemann in Stuttgart

Sechs Wochen nach einer Messer- und Brandattacke durch ihren Ehemann ist eine Frau in Stuttgart an ihren schweren Verletzungen gestorben. Der 54 Jahre alte Tatverdächtige soll sie am 23. Juli an ihrem Arbeitsplatz in einem Einkaufszentrum angegriffen haben, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilten. Er habe die 47-Jährige erst mit einem Messer angegriffen und dann angezündet.

Ermittlungen nach Angriffen auf Umspannwerke wegen Anschlagsverdachts

Nach den Angriffen auf Umspannwerke in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg wird in beiden Fällen wegen des Verdachts von Anschlägen auf die kritische Infrastruktur ermittelt. "Es besteht der Anfangsverdacht einer verfassungsfeindlichen Sabotage", sagte Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf vor Journalisten. Die Polizei sprach von einem "Anschlagsgeschehen". In Brandenburg ermitteln die Beamten unter anderem wegen Terrorverdachts. Ein Zusammenhang wurde geprüft.

Textgröße ändern: