Deutsche Tageszeitung - Gericht in Nordrhein-Westfalen bestätigt Regeln zu Mindestabstand zwischen Wettbüros

Gericht in Nordrhein-Westfalen bestätigt Regeln zu Mindestabstand zwischen Wettbüros


Gericht in Nordrhein-Westfalen bestätigt Regeln zu Mindestabstand zwischen Wettbüros
Gericht in Nordrhein-Westfalen bestätigt Regeln zu Mindestabstand zwischen Wettbüros / Foto: © AFP/Archiv

In Nordrhein-Westfalen müssen Wettbüros einem Gerichtsurteil zufolge mindestens hundert Meter Abstand zueinander halten. Damit wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine gemeinsame Klage einer Sportwettenveranstalterin und einer Wettvermittlerin ab, wie es am Donnerstag mitteilte. Der gesetzliche Mindestabstand sei verfassungskonform. Ziel sei der Schutz der Spieler vor den Gefahren der Glücksspielsucht, hieß es zur Begründung.

Textgröße ändern:

Die Sportwettenveranstalterin und die Wettvermittlerin hatten die Erteilung einer Betriebserlaubnis beantragt. Die Bezirksregierung Düsseldorf lehnte dies wegen des geltenden Mindestabstands für Wettvermittlungsstellen jedoch ab. Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.

Durch die Begrenzung der Anzahl der Wettstellen werde die Verfügbarkeit und unmittelbare Nähe zu Sportwetten reduziert, hieß es weiter. Zusätzlich wirke ein sogenannter Abkühleffekt auf die Spieler. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.

(P.Hansen--DTZ)

Empfohlen

Sorgerechtsstreit als mutmaßliches Motiv: Sechs Tote bei Schusswaffenangriff in Stade

Nach dem Schusswaffenangriff mit sechs Toten in einer Jugendhilfeeinrichtung im niedersächsischen Stade liegt das Motiv nach ersten Erkenntnissen der Ermittler in einem Sorgerechtsstreit. Bei dem kurz nach der Tat festgenommenen mutmaßlichen Schützen handle es sich um einen 45-jährigen Deutschen, dessen drei Monate alte Tochter mitsamt der 34-jährigen Kindsmutter in der Einrichtung untergebracht gewesen sei, sagte die Lüneburger Polizeipräsidentin Kathrin Schuol am Montag vor Journalisten in Stade. Die Getöteten waren demnach Mitarbeitende eines Jugendhilfeträgers und des Jugendamts.

Sechs Tote bei Schusswaffenangriff in Stade: Verdächtiger ist 45-Jähriger Deutscher

Bei dem festgenommenen Tatverdächtigen zum Schusswaffenangriff in einer Jugendhilfeeinrichtung im niedersächsischen Stade mit sechs Toten handelt es sich um einen 45-jährigen Deutschen. Der Mann aus dem Raum Hannover sei am Montag im Zusammenhang mit einer "Sorgerechtssache" in der Einrichtung gewesen, in der seine dreimonatige Tochter und die Kindsmutter untergebracht gewesen seien, sagte die Lüneburger Polizeipräsidentin Kathrin Schuol vor Journalisten in Stade.

Oberstes US-Gericht hält Missbrauchsurteil gegen Trump aufrecht

US-Präsident Donald Trump muss der Journalistin E. Jean Carroll fünf Millionen Dollar (rund 4,4 Millionen Euro) Entschädigung wegen sexuellen Missbrauchs und späterer Verleumdung zahlen. Trump scheiterte am Montag vor dem Obersten Gericht der USA mit dem Versuch, das Urteil aus unterer Instanz aufheben zu lassen. Der Supreme Court in Washington wies den Fall ohne Angabe von Gründen ab.

Polizei nennt Schusswaffenangriff mit sechs Toten in Stade "Familientragödie"

Bei dem Schusswaffenangriff in einer Jugendhilfeeinrichtung im niedersächsischen Stade mit sechs Toten hat es sich nach Polizeiangaben um eine "erweiterte Familientragödie" gehandelt. Es gehe "nicht in Richtung Femizid oder auch politischer Hintergrund", sagte ein Polizeisprecher in Lüneburg am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Das Motiv für die Gewalttat liege vielmehr "im Umfeld der Jugendhilfeeinrichtung begründet".

Textgröße ändern: