Deutsche Tageszeitung - Haftstrafen für zwei Männer wegen Anzündens von obdachlosem Trinkkumpanen

Haftstrafen für zwei Männer wegen Anzündens von obdachlosem Trinkkumpanen


Haftstrafen für zwei Männer wegen Anzündens von obdachlosem Trinkkumpanen
Haftstrafen für zwei Männer wegen Anzündens von obdachlosem Trinkkumpanen / Foto: ©

Zwei Männer sind nach dem Anzünden eines obdachlosen Trinkkumpanen am Berliner Alexanderplatz zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht verurteilte den 23-jährigen Grzegorz R. am Montag wegen Körperverletzung zu viereinhalb Jahren und den 39-jährigen Pawel S. zu zwei Jahren und elf Monaten Gefängnis. Das 46-jährige Opfer hatte durch die Tat bei dem Trinkgelage Ende Mai 2018 schwere Verletzungen an einem Bein und am Rücken erlitten.

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Der Mann hatte dem Gericht zufolge schlafend oder zumindest sehr benommen auf einer Parkbank gelegen, als der betrunkene R. sein Bein mit einem Feuerzeug anzündete. Der Vorsitzende Richter Reinar Mülders zeigte sich aufgrund von Zeugenaussagen davon überzeugt, dass R. das Feuer immer wieder angefacht habe. Der mitangeklagte und ebenfalls stark betrunkene S. zündete laut Urteil dann das Hemd an, woraufhin der Rücken des Opfers Feuer fing.

Das stark betrunkene Opfer gab demnach jedoch keinerlei Schmerzensschreie von sich, was das Gericht den Männern strafmildernd anrechnete. "Es war der reine Zufall, dass die Polizei vorbeigekommen ist", sagte Mülders. Erst dann löschten R. und S. das Feuer.

Zwar könne sich das Opfer inzwischen wieder bewegen, am Bein werde der Mann jedoch deutliche Narben davontragen. Die Täter müssen zusätzlich zur Haftstrafe jeweils 5000 Euro Schadenersatz an den 46-Jährigen zahlen, urteilten die Richter.

Der angeklagte S. habe einen "durchaus bürgerlichen Hintergrund", charakterisierte ihn Richter Mülders. Vor der Tat sei er jedoch arbeitslos geworden und "hat sich gehen lassen". Strafmildernd wertete die Kammer, dass er in seinen Aussagen Reue gezeigt habe. S. legte zwar kein Geständnis ab, schloss die Tat aufgrund von Erinnerungslücken aber auch nicht aus.

Dagegen befinde sich R. in einer "perspektivlosen Lebenssituation" und bewege sich schon seit Jahren in der Trinkerszene am Alexanderplatz. Zudem sei er bereits mehrfach vorbestraft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(Y.Leyard--DTZ)

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