Deutsche Tageszeitung - Taylor Swift plant Neuaufnahme früherer Alben

Taylor Swift plant Neuaufnahme früherer Alben


Taylor Swift plant Neuaufnahme früherer Alben
Taylor Swift plant Neuaufnahme früherer Alben / Foto: ©

Die US-Popsängerin Taylor Swift plant die Neuaufnahme früherer Alben - wegen eines Streits um die Rechte an ihren Songs. Auf die Frage, ob sie Neuaufnahmen vorhabe, antwortete die 29-Jährige in einem Interview mit dem US-Sender CBS News laut Vorabauszügen: "Oh, ja" und "absolut". Sie will demnach durch die Neuaufnahmen die Kontrolle über ihren Song-Katalog erlangen.

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Hintergrund ist der Aufkauf von Swifts früherem Musiklabel Big Machine Records durch den US-Musikmogul und -Talentmanager Scooter Braun, zu dem Swift ein angespanntes Verhältnis unterhält.

Durch den Deal - laut US-Medien zum Preis von 300 Millionen Dollar (270 Millionen Euro) - gelangte Braun in den Besitz der sogenannten Master-Aufnahmen von Swifts Liedern. Dabei handelt es sich um die Endaufnahmen, die für die Herstellung der diversen Arten von Tonträgern benutzt werden.

Als der Deal im Juni bekanntgegeben worden war, beklagte die Sängerin und Songschreiberin, dass sie "ihres Lebenswerks beraubt" worden sei. In einem Eintrag im Onlinetzwerk Tumblr beschuldigte sie Braun, sie über Jahre hinweg ständig "manipulativ gemobbt" zu haben. Allerdings hatte Swift bereits bei Big Machine nicht die Kontrolle über ihre Master-Aufnahmen. Künstler, die diese Aufnahmen selbst besitzen, nehmen normalerweise mehr Geld ein.

Swift hatte im Alter von 15 Jahren bei dem in der Country-Metropole Nashville ansässigen Label Big Machine unterzeichnet und nahm mit der Firma sechs Studioalben auf. Im vergangenen Jahr wechselte sie zu Universal Music, wo sie ihre Master-Aufnahmen kontrolliert. Ihr erstes Studioalbum seit dem Label-Wechsel mit dem Namen "Lover" erscheint an diesem Freitag.

Die Neuaufnahme ihrer früheren Songs könnte allerdings zumindest teilweise durch Swifts frühere Verträge mit Big Machine erschwert werden. Diese Verträge sind zwar nicht öffentlich. Doch normalerweise untersagen solche Verträge die Neuaufnahmen von Songs für drei bis fünf Jahre nach ihrem ersten Erscheinen. Swifts Debütalbum "Taylor Swift" kam 2006 heraus, ihr sechstes Studioalbum "Reputation" 2017.

(O.Tatarinov--DTZ)