Deutsche Tageszeitung - "Papawittchen"-Fall: Urteil wegen Missbrauchs von acht eigenen Kindern rechtskräftig

"Papawittchen"-Fall: Urteil wegen Missbrauchs von acht eigenen Kindern rechtskräftig


"Papawittchen"-Fall: Urteil wegen Missbrauchs von acht eigenen Kindern rechtskräftig
"Papawittchen"-Fall: Urteil wegen Missbrauchs von acht eigenen Kindern rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Das Urteil gegen einen als "Papawittchen" bekannten Mann aus Leipzig, der acht seiner eigenen Kinder und ein fremdes Kind sexuell missbrauchte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte auch die Sicherungsverwahrung, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Der Täter kommt damit nach der Verbüßung seiner Strafe nicht frei, sondern wird in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht. (Az. 5 StR 379/25)

Textgröße ändern:

Das Landgericht Chemnitz hatte den 65-Jährigen Ende März zu einer Haftstrafe von zehneinhalb Jahren verurteilt. Es stellte fest, dass der Mann über 20 Jahre hinweg seit 2001 acht seiner Kinder sowie ein weiteres Kind missbraucht habe, und sprach ihn des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 16 Fällen schuldig. Die Opfer waren zu den Tatzeitpunkten zwischen sieben und 13 Jahren alt.

Der Angeklagte war in seiner Heimatregion und durch Medienberichte als angeblich fürsorglicher Vater und "Papawittchen" bekannt. Er hatte nach der Trennung von seiner ersten Frau zunächst sieben Kinder allein groß gezogen. Später bekam er mit seiner nächsten Frau weitere Kinder.

Von seinen Straftaten ließ er sich auch nicht durch zwischenzeitliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Interventionen des Jugendamts abbringen, wie der BGH ausführte. In seiner eigenen Kindheit sei der Mann in einem Kinderheim selbst Opfer von sexualisierten Übergriffen geworden.

Später gestand er den Missbrauch und zeigte Reue. Das Landgericht hielt ihn weiter für gefährlich für die Allgemeinheit, er neige zu erheblichen Straftaten. Darum ordnete es an, dass er nach Verbüßung der Haftstrafe unbefristet in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden solle.

Nur gegen diese Anordnung wandte sich der Angeklagte mit seiner Revision vor dem BGH. Der BGH fand aber keine Rechtsfehler. Das Urteil des Chemnitzer Landgerichts wurde darum rechtskräftig.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

Erstmals in Europa: Niederlande erlauben Nutzung von Tesla-Selbstfahrfunktion

Als erstes Land in Europa erlauben die Niederlande den Fahrern von Tesla-Autos die Nutzung einer Selbstfahrfunktion. Voraussetzung sei, dass die Fahrer im Auto sitzen und das Manöver genau überwachen, erklärte die zuständige Straßensicherheitsbehörde RDW. Damit folgen die Niederlande dem Beispiel der USA, wo Tesla-Fahrer das System bereits nutzen können.

Menschlicher Schädel gefunden: Polizei prüft Fall getöteter Frau aus Eritrea

Nach dem Fund eines menschlichen Schädels in einem Waldgebiet der nordrhein-westfälischen Gemeinde Wenden prüft die Polizei eine Verbindung zum Fall einer im vergangenen Jahr zerstückelt aufgefundenen Frauenleiche. Wie die Staatsanwaltschaft Siegen und die Polizei Hagen mitteilten, wurde der Schädel am Samstagmittag bei einer Müllsammelaktion entdeckt, die Fundstelle lag demnach in der Nähe der Autobahn 4. Das Polizeipräsidium Hagen setzte eine Mordkommission ein.

"Rufschädigung": Stiftung verklagt britischen Prinzen Harry

Die einst von Prinz Harry mitgegründete Stiftung Sentebale für HIV-Infizierte in Afrika verklagt den jüngeren Sohn des britischen Königs wegen "Rufschädigung". Die Organisation Sentebale erklärte am Freitag, sie fordere unter anderem eine Entschädigung, nachdem eine "koordinierte Medienkampagne" im März 2025 "ihre Tätigkeit behindert und ihren Ruf geschädigt" habe. Als "Architekten" der Kampagne werden Prinz Harry und der britische Politikberater Mark Dyer genannt, der früher Treuhänder von Sentebale war.

Macron und Leo XIV. rufen zu Frieden in der Welt auf

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und Papst Leo XIV. haben vor dem Hintergrund des Iran-Kriegs zu Frieden in der Welt aufgerufen. "Angesichts der Brüche in der Welt ist der Einsatz für Frieden Pflicht und Anspruch", erklärte Macron am Freitag nach seiner ersten Privataudienz bei dem aus den USA stammenden Leo XIV. Der Papst verurteilte die "sinnlose und unmenschliche Gewalt" im Nahen Osten.

Textgröße ändern: