Deutsche Tageszeitung - Urteil wegen Selbstverteidigung bei Sex-Attacke in Südkorea nach 61 Jahren aufgehoben

Urteil wegen Selbstverteidigung bei Sex-Attacke in Südkorea nach 61 Jahren aufgehoben


Urteil wegen Selbstverteidigung bei Sex-Attacke in Südkorea nach 61 Jahren aufgehoben
Urteil wegen Selbstverteidigung bei Sex-Attacke in Südkorea nach 61 Jahren aufgehoben / Foto: © YONHAP/AFP

Gut 60 Jahre nach ihrer Verurteilung wegen eines Akts der Selbstverteidigung gegen einen sexuellen Übergriff ist eine Frau in Südkorea rehabilitiert worden. Die heute 79 Jahre alte Choi Mal Ja hatte sich als Folge der MeToo-Bewegung getraut, juristisch gegen das gegen sie verhängte Hafturteil vorzugehen. Das zuständige Gericht in Busan hob das Urteil am Mittwoch mit der Begründung auf, Choi habe damals auf den Angriff eines Fremden mit "gerechtfertigter Selbstverteidigung" reagiert.

Textgröße ändern:

Choi war 1964 im Alter von 19 Jahren in der südlichen Stadt Gimhae von einem 21-Jährigen attackiert worden. Den Gerichtsakten zufolge presste er sie auf den Boden, stieß wiederholt seine Zunge in ihren Mund und hielt ihr die Nase zu. Choi konnte sich schließlich befreien, indem sie dem Angreifer ein anderthalb Zentimeter großes Stück seiner Zunge abbiss.

In einem der umstrittensten Urteile in der Geschichte Südkoreas wurde der Angreifer 1965 lediglich zu sechs Monaten Haft mit zweijähriger Bewährung verurteilt. Gegen Choi wurde hingegen nach einer rund sechsmonatigen Untersuchungshaft eine zehnmonatige Haftstrafe mit zweijähriger Bewährung wegen schwerer Körperverletzung ausgesprochen.

Das Berufungsgericht in Busan erklärte nun gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, Choi habe mit ihrem damaligen Biss einen "Übergriff gegen ihre körperliche Integrität und sexuelle Selbstbestimmung" abgewehrt. Choi wurde nach dem Berufungsurteil von ihren Unterstützerinnen gefeiert, einige überreichten der strahlenden alten Dame Blumen. Auf einem Plakat ihrer Ünterstützerinnen stand zu lesen: "Choi Mal Ja hat es geschafft!"

Choi schilderte anschließend in einer Pressekonferenz die Bedeutung der Gerichtsentscheidung. "Vor 61 Jahren wurde in einer Situation, in der ich nichts verstand, das Opfer zur Täterin und mein Schicksal wurde von einem Kriminellen besiegelt", sagte die 79-Jährige. "Für die Opfer, die das selbe Schicksal wie ich erlitten haben, wollte ich eine Quelle der Hoffnung werden."

Die Kraft für diesen Schritt hatte Choi infolge der weltweiten MeToo-Bewegung 2017 aufgebracht. Im Zuge dieser Bewegung gegen sexualisierte Gewalt von Männern gegen Frauen hatten Frauenrechtlerinnen in Südkorea einige Fortschritte wie eine Reform des Abtreibungsrechts und schärfere Strafen für das heimliche Filmen von Frauen in intimen Situationen erkämpft.

Choi hatte das Aufrollen ihres Falles vor Gericht 2020 beantragt, war aber zunächst erfolglos. Nach jahrelanger Kampagne ordnete der Oberste Gerichtshof des Landes 2024 die Überprüfung des Urteils an. Chois Anwälte kündigten am Mittwoch an, dass sie wegen der unrechtmäßigen Verurteilung nun eine Entschädigung vom Staat für Choi erstreiten wollen.

(A.Nikiforov--DTZ)

Empfohlen

Oberstes US-Gericht hält Missbrauchsurteil gegen Trump aufrecht

US-Präsident Donald Trump muss der Journalistin E. Jean Carroll fünf Millionen Dollar (rund 4,4 Millionen Euro) Entschädigung wegen sexuellen Missbrauchs und späterer Verleumdung zahlen. Trump scheiterte am Montag vor dem Obersten Gericht der USA mit dem Versuch, das Urteil aus unterer Instanz aufheben zu lassen. Der Supreme Court in Washington wies den Fall ohne Angabe von Gründen ab.

Polizei nennt Schusswaffenangriff mit sechs Toten in Stade "Familientragödie"

Bei dem Schusswaffenangriff in einer Jugendhilfeeinrichtung im niedersächsischen Stade mit sechs Toten hat es sich nach Polizeiangaben um eine "erweiterte Familientragödie" gehandelt. Es gehe "nicht in Richtung Femizid oder auch politischer Hintergrund", sagte ein Polizeisprecher in Lüneburg am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Das Motiv für die Gewalttat liege vielmehr "im Umfeld der Jugendhilfeeinrichtung begründet".

Baby aus Klinik entführt: 18-jährige Verdächtige kommt vorläufig in Psychiatrie

Nach der zwischenzeitlichen Entführung eines Neugeborenen aus einem Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen soll die 18-jährige Tatverdächtige vorläufig in eine Psychiatrie. Das Amtsgericht Hagen ordnete die einstweilige Unterbringung der Tatverdächtigen in einer psychiatrischen Einrichtung an, wie die Staatsanwaltschaft in Hagen und die Polizei in Iserlohn am Montag mitteilten. Die Staatsanwaltschaft hatte dies zuvor beantragt.

In Thüringen getötete Frau: Tatverdächtiger in Polen festgenommen

Nach einem Tötungsdelikt an einer jungen Frau im thüringischen Greiz ist in Polen ein 35-jähriger Tatverdächtiger festgenommen worden. Er steht in dringendem Verdacht, die 20-Jährige getötet zu haben, wie das Landeskriminalamt (LKA) in Erfurt und die Staatsanwaltschaft Gera am Montag mitteilten.

Textgröße ändern: