Deutsche Tageszeitung - Spahn zu Verfassungsrichter-Wahl im Bundestag: "Es wird klappen am Donnerstag"

Spahn zu Verfassungsrichter-Wahl im Bundestag: "Es wird klappen am Donnerstag"


Spahn zu Verfassungsrichter-Wahl im Bundestag: "Es wird klappen am Donnerstag"
Spahn zu Verfassungsrichter-Wahl im Bundestag: "Es wird klappen am Donnerstag" / Foto: © AFP/Archiv

Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) hat sich vor dem neuen Anlauf für die Wahl der drei neuen Richterinnen und Richter für das Bundesverfassungsgericht im Bundestag zuversichtlich geäußert. "Ja, es wird klappen am Donnerstag", sagte Spahn am Sonntagabend in der ARD-Sendung "Caren Miosga". Die von der SPD nominierte Juristin Sigrid Emmenegger sei eine "sehr gute" Kandidatin.

Textgröße ändern:

Er habe zusammen mit Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion ein Gespräch mit Emmenegger geführt, berichtete Spahn. Sie sei "sehr überzeugend" und "fachlich versiert". "Und deswegen wird es am Donnerstag gut gelingen", versicherte Spahn.

Der erste Versuch der schwarz-roten Koalition, die frei gewordenen Stellen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu besetzen, war im Juli gescheitert: Die Union hatte ihre zunächst zugesicherte Unterstützung für die von der SPD nominierte Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf zurückgezogen. Die Potsdamer Rechtsprofessorin verzichtete schließlich auf eine Kandidatur.

Emmenegger ist aktuell noch Richterin am Bundesverwaltungsgericht. Neben ihr hat die SPD die Münchner Rechtswissenschaftlerin Ann-Katrin Kaufhold als Kandidatin nominiert; die Union unterstützt die Kandidatur von Günter Spinner, der derzeit Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht ist. Am Montagabend tritt der Wahlausschuss des Bundestags zusammen, um die Kandidierenden offiziell aufzustellen.

Die gescheiterte Richterwahl im Juli hatte vor der parlamentarischen Sommerpause für Verstimmungen in der Koalition gesorgt. Die SPD warf dem Koalitionspartner Union vor, Zusagen nicht eingehalten zu haben. Vor allem Spahn stand als Fraktionsvorsitzender stark in der Kritik.

Bei "Caren Miosga" räumte Spahn nun ein: "Das hätte nicht passieren dürfen." Als wichtigste Lehre aus der gescheiterten Abstimmung bezeichnete Spahn die Bedeutung rechtzeitiger Abstimmungen: "Meine größte Erkenntnis - das ist banal, aber rechtzeitiges Reden und Kommunizieren ist wichtig auf allen Ebenen."

(V.Korablyov--DTZ)

Empfohlen

PHP-Sicherheitslücke: Wildberger sieht für Bund aktuell keine Hinweise auf Schaden

Nach der Warnung vor einer schwerwiegenden Sicherheitslücke in der Programmiersprache PHP sieht Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) "keine Hinweise", dass Webseiten und IT-Systeme des Bundes von der PHP-Sicherheitslücke betroffen sind. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das zentrale IT-Dienstleistungsunternehmen des Bundes (ITZ-Bund) hätten "sehr schnell und klar reagiert", sagte Wildberger am Donnerstag der "Bild"-Zeitung. Wirtschaftsverbände warnten allerdings, dass Unternehmen oft nicht wüssten, wo PHP bei ihnen zum Einsatz komme.

Ukrainer in Brandenburg wegen Spionageverdachts für Russland festgenommen

Er soll für einen russischen Geheimdienst in Deutschland militärisch relevante Informationen gesammelt haben: Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag in Brandenburg den ukrainischen Staatsbürger Vadym Y. als mutmaßlichen Spion festnehmen lassen. Der Karlsruher Behörde zufolge soll er unter anderem Erkenntnisse über die Produktion von Panzern, Munition und Sprengstoffen zusammengetragen haben.

Mutmaßlicher Russland-Spion in Brandenburg festgenommen

In Brandenburg ist am Donnerstag ein mutmaßlicher Russland-Spion festgenommen worden, der militärisch relevante Informationen gesammelt haben soll. Der ukrainische Staatsbürger Vadym Y. soll etwa Erkenntnisse über die Produktion von Panzerfahrzeugen, Munition und Explosivstoffen zusammengetragen haben, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte. Außerdem habe er Informationen über Personal und militärische Anlagen an Standorten zur Sicherung der Nato-Ostflanke gesammelt.

EuGH-Gutachten hält Übergewinnsteuer in Energiekrise 2022 und 2023 für rechtmäßig

Ein neues Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) stuft die sogenannte Übergewinnsteuer für Energiekonzerne aus den Jahren 2022 und 2023 als rechtmäßig ein. Es sei eine befristete Ausnahme gewesen, erklärte der zuständige Generalanwalt Athanasios Rantos in seinen am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Ein Urteil ist das aber noch nicht. (Az. C-358/24 u.a.)

Textgröße ändern: