Deutsche Tageszeitung - Zwölf Jahre nach tödlichem Kranumsturz in Hessen: Baubeteiligte und Eigentümer haften

Zwölf Jahre nach tödlichem Kranumsturz in Hessen: Baubeteiligte und Eigentümer haften


Zwölf Jahre nach tödlichem Kranumsturz in Hessen: Baubeteiligte und Eigentümer haften
Zwölf Jahre nach tödlichem Kranumsturz in Hessen: Baubeteiligte und Eigentümer haften / Foto: © AFP/Archiv

Fast zwölf Jahre nach einem tödlichen Kranumsturz im hessischen Bad Homburg sollen die Kraneigentümerin und die beim Aufbau Beteiligten Schadenersatz zahlen. Wenn ein Kran wegen einer falschen Montage umstürze, müssten das mit dem Aufbau beauftragte Unternehmen, sein Geschäftsführer und die Kraneigentümerin gemeinsam haften, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mit. (Az.: 29 U 50/24)

Textgröße ändern:

Konkret stritten sich die Prozessbeteiligten um Schadensersatzansprüche. Dabei ging es um einen Kranunfall im Dezember 2013 in Bad Homburg. Der Kran war während Bauarbeiten auf einen benachbarten Supermarkt gestürzt und hatte das Dach durchschlagen. Eine Kundin kam ums Leben, weitere Menschen wurden verletzt.

Zwei der bei dem Unfall Verletzten klagten nun gegen eine Firma, die den Kran aufgebaut hatte, sowie gegen deren Geschäftsführer, den Besitzer des Krans und einen Sachverständigen auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Das Landgericht Frankfurt gab der Klage in erster Instanz überwiegend statt. Dagegen legten alle Beklagten Berufung ein.

Diese Berufungen wies das Oberlandesgericht nun überwiegend zurück. Lediglich der Sachverständige muss nicht haften, wie die Richter urteilten. Die Kraneigentümerin haftet, weil sie den Kran auf einem fremden Grundstück fehlerhaft aufbauen ließ.

Auch die Firma, die den Auftrag zum Aufbau hatte, und ihr Geschäftsführer müssen zahlen. Diese verletzten eigene Sicherungspflichten. Ein Bauunternehmer muss nicht nur seinen Auftraggeber vor Schäden bewahren, sondern auch Dritte, die mit Gefahren der Baustelle in Berührung kommen.

Nur der Sachverständige, den die Kraneigentümerin mit der Prüfung nach den Unfallverhütungsvorschriften beauftragte, muss nicht haften. Dieser Vertrag hatte keine Schutzwirkung für Dritte auf dem Nachbargrundstück. Mit dem Prüfauftrag übernahm er keine Verkehrssicherungspflichten der Kraneigentümerin. Dass er es unterließ, auf Sicherheitsprobleme hinzuweisen, reicht nicht für eine Haftung aus. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

Warnung vor Todesopfern durch Hunger nach verheerender Flutkatastrophe in Indonesien

Nach den verheerenden Überflutungen auf der indonesischen Insel Sumatra mit mehr als 880 Toten hat ein örtlicher Gouverneur vor weiteren Todesopfern durch Hunger gewarnt. "Viele Menschen brauchen grundlegende Versorgung", sagte der Regierungschef der besonders schwer getroffenen Provinz Aceh, Muzakir Manaf, am Samstag. In viele abgelegene Gebiete seien aber noch immer keine Hilfslieferungen gelangt. "Menschen sterben nicht durch die Überflutungen, sondern an Hunger. So ist das jetzt", fügte Manaf hinzu.

Sohn aus Dachbodenfenster gestoßen: Psychiatrie für Mutter aus Baden-Württemberg

In einem Mordprozess um einen tödlichen Sturz eines Vierjährigen aus einem Dachbodenfenster ist dessen psychisch kranke Mutter in Baden-Württemberg in die Psychiatrie eingewiesen worden. Das Landgericht Heilbronn sprach die 46-Jährige nach Angaben einer Sprecherin wegen Schuldunfähigkeit frei, ordnete aber zugleich ihre Unterbringung in einer Fachklinik an.

Medien: US-Schauspieler Jeremy O. Harris in Japan wegen Drogenschmuggels festgenommen

Der aus der Serie "Emily in Paris" bekannte US-Schauspieler und Dramatiker Jeremy O. Harris ist laut Medienberichten in Japan wegen mutmaßlichen Drogenschmuggels festgenommen worden. Harris sei Mitte November am Flughafen der Insel Okinawa mit 0,78 Gramm Gramm einer Substanz erwischt worden, die das Aufputschmittel MDMA enthielt, berichtete die "Okinawa Times" am Donnerstag. Japan gehört zu den Ländern mit den strengsten Drogen-Gesetzen der Welt, bei Drogenbesitz droht Gefängnis.

Gift in Bohnen mit Speck: Frau wegen Mordversuchs an Noch-Ehemann verhaftet

Weil sie ihrem Noch-Ehemann ein mit Blauem Eisenhut vergiftetes Essen aus Bohnen und Speck vorsetzte, sitzt eine 59-Jährige in Nordrhein-Westfalen in Haft. Der Frau aus Velbert im Landkreis Mettmann wird versuchter Mord vorgeworfen, wie die Polizei in Mettmann und die Staatsanwaltschaft Wuppertal am Freitag berichteten. Ihr Ehemann, mit dem sie in Trennung lebt, überstand die Giftattacke.

Textgröße ändern: