Deutsche Tageszeitung - Gaddafi-Gelder: Sarkozy der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen

Gaddafi-Gelder: Sarkozy der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen


Gaddafi-Gelder: Sarkozy der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen
Gaddafi-Gelder: Sarkozy der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen / Foto: © AFP

Im Prozess um illegale Geldflüsse aus Libyen haben die Richter den französischen Ex-Präsidenten Nicolas Sarkozy der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen. Vom Vorwurf der illegalen Wahlkampffinanzierung und der Bestechlichkeit sprachen sie ihn hingegen frei. Bei der mehrstündigen Urteilsverkündung am Donnerstag in Paris stand das Strafmaß zunächst noch aus.

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Sarkozy habe sich schuldig gemacht, weil er "enge Mitarbeiter und politische Unterstützer - auf die er Einfluss hatte und die in seinem Namen handelten -" bei den libyschen Behörden anfragen ließ, "um finanzielle Unterstützung aus Libyen zu bekommen oder versuchen zu bekommen für die Wahlkampffinanzierung" im Jahr 2007, sagte die Vorsitzende Richterin Nathalie Gavarino.

Sarkozy war mit seiner Frau Carla Bruni vor Gericht erschienen. Im Saal saßen auch seine drei Söhne. Sarkozy hatte während des Prozesses immer wieder seine Unschuld beteuert und auf den Mangel an Beweisen verwiesen. "Nicht ein Cent aus Libyen" sei nachzuweisen gewesen, hatte er betont. Es wird damit gerechnet, dass er gegen das Urteil Berufung einlegt, was eine mögliche Haftstrafe aussetzen würde.

Nach Darstellung der Anklage hatte Sarkozy sich um libysche Geldern für seinen Wahlkampf 2007 bemüht und Libyen im Gegenzug diplomatische und juristische Gefälligkeiten in Aussicht gestellt. Nach Einschätzung der Anklage bestand die Gegenleistung vor allem darin, den damals international geächteten libyschen Machthaber Muammar al-Gaddafi politisch zu rehabilitieren, er wurde nach Sarkozys Sieg bei der Präsidentschaftswahl pompös in Paris empfangen.

Zudem soll über die Aufhebung eines Haftbefehls gegen Gaddafis Schwager Abdallah Senoussi verhandelt worden sein. Dieser war in Frankreich in Abwesenheit wegen eines Anschlags auf ein französisches Flugzeug mit 170 Toten 1989 verurteilt worden.

Die Ermittler konnten aber keine Gesamtsumme herausfinden, die von Libyen aus in Sarkozys Wahlkampf geflossen sein soll. Allerdings gab es Hinweise auf Koffer voller Bargeld und Briefkastenfirmen, etwa auf den Bahamas.

Gaddafi selbst, einer seiner Söhne und mehrere Mittelsmänner versicherten, dass Sarkozy mit libyschen Geldern unterstützt worden sei - allerdings wichen die Darstellungen voneinander ab und wurden teils mehrfach geändert.

Sarkozys Anwälte stellten die Vorwürfe als einen Komplott des Gaddafi-Clans dar, der sich an Sarkozy rächen wollte, weil dieser am Ende zum Sturz des libyschen Machthabers beigetragen hatte. Gaddafi hatte 2011 die Kontrolle seines Landes an Rebellengruppen verloren. Sarkozy entschied sich überraschend schnell zu einem französischen Militäreinsatz, um die libyschen Rebellen zu unterstützen.

Von den übrigen elf Angeklagten im Prozess wurden sieben ebenfalls schuldig gesprochen, unter ihnen zwei ehemalige Minister und enge Vertraute Sarkozys. Ex-Innenminister Claude Guéant und sein Kollege Brice Hortefeux wurden ebenfalls der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen, ersterer auch der Bestechlichkeit. Ex-Finanzminister Eric Woerth, der für Sarkozys Wahlkampf Schatzmeister gewesen war, wurde freigesprochen.

Gegen eine Schlüsselfigur des Verfahrens, den libanesischen Mittelsmann Ziad Takieddine, gegen den ein internationaler Haftbefehl vorlag. stellte die Justiz das Verfahren am Donnerstag ein. Er war am Dienstag im Alter von 75 Jahren in einem Gefängnis in Beirut gestorben.

Sarkozy war im Dezember 2024 bereits wegen versuchter Bestechung eines Richters rechtskräftig zu einem Jahr Haft in Form einer elektronischen Fußfessel verurteilt worden. Aus Altersgründen musste er diese nur drei Monate lang tragen. In einem weiteren Verfahren zur Abrechnung seines Wahlkampfs 2012 steht am 8. Oktober das Urteils des höchsten Berufungsgerichts an.

(M.Dylatov--DTZ)

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