Deutsche Tageszeitung - Gericht: Bekanntester Hahn Frankreichs darf weiter krähen

Gericht: Bekanntester Hahn Frankreichs darf weiter krähen


Gericht: Bekanntester Hahn Frankreichs darf weiter krähen
Gericht: Bekanntester Hahn Frankreichs darf weiter krähen / Foto: ©

Frankreichs bekanntester Hahn darf weiter krähen: Ein Gericht in Rochefort im Westen des Landes wies am Donnerstag eine Klage von Nachbarn ab, die wegen morgendlicher Ruhestörung durch den Gockel Maurice geklagt hatten, wie der Anwalt der Hahnenhalterin Corinne Fesseau mitteilte. "Maurice hat gewonnen", betonte der Anwalt.

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Geklagt hatte ein Rentnerpaar. Es wirft Hahn Maurice vor, es mit seinem frühen Morgengruß auf der Atlantik-Insel Oléron regelmäßig um den Schlaf zu bringen. Das Gericht verurteilte die Kläger, nun 1000 Euro Entschädigung an Maurice’ Besitzerin Fesseau zu zahlen und die Gerichtskosten zu tragen, wie der Anwalt mitteilte.

Der "Kulturkampf" um den Gockel bewegt ganz Frankreich, denn der gallische Hahn ist Wappentier des Landes. Zudem symbolisiert er den Konflikt zwischen Landbewohnern und Zugezogenen. Der Bürgermeister eines französischen Dorfes unweit von Rochefort hat bereits eine Initiative angekündigt, um Geräusche auf dem Land als "nationales Kulturerbe" unter Schutz stellen zu lassen.

(A.Nikiforov--DTZ)