Deutsche Tageszeitung - Ermittler: Angeklagter im Vergewaltigungsfall Pelicot war nicht ahnungslos

Ermittler: Angeklagter im Vergewaltigungsfall Pelicot war nicht ahnungslos


Ermittler: Angeklagter im Vergewaltigungsfall Pelicot war nicht ahnungslos
Ermittler: Angeklagter im Vergewaltigungsfall Pelicot war nicht ahnungslos / Foto: © AFP

Im Berufungsprozess gegen einen der mutmaßlichen Vergewaltiger der Französin Gisèle Pelicot hat ein Polizei-Ermittler die Argumentation des Angeklagten zurückgewiesen und diesen schwer belastet. Der Angeklagte Husamettin D. sei sich "völlig darüber im Klaren" gewesen, dass Gisèle Pelicot schlief, während er sie über mehr als drei Stunden hinweg sexuell missbraucht habe, sagte Ermittlungschef Jérémie Bosse-Platière am Dienstag vor Gericht im südfranzösischen Nîmes.

Textgröße ändern:

Der Angeklagte hatte zuvor seine Unschuld beteuert und erklärt, er sei überzeugt gewesen, an einem erotischen Spiel eines freizügigen Paares teilzunehmen. Gisèle Pelicots damaliger Ehemann Dominique Pelicot hatte seine Frau über Jahre hinweg immer wieder mit Medikamenten betäubt und sie gemeinsam mit Männern vergewaltigt, die er in Internetforen kontaktiert hatte. Er und 50 weitere Angeklagte waren im Dezember wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs verurteilt worden.

Der damals zu neun Jahren Haft verurteilte Husamettin D. bestand als einziger der Verurteilten auf einem Berufungsverfahren. Damit drohen ihm erneut bis zu 20 Jahre Gefängnis.

Jeder, der die von Dominique Pelicot aufgenommenen 107 Fotos und 14 Videos von der Nacht sehe, in der Husamettin D. im Haus des Paares war, verstehe sofort, dass D. der Zustand seines Opfers vollkommen bewusst gewesen sei, sagte Ermittlungschef Bosse-Platière. Die Aufnahmen zeigten Gisèle Pelicot "bewegungslos und schnarchend", während sie von D. vergewaltigt werde.

Eines der Videos zeige, wie D. sich sofort zurückziehe, als sich sein Opfer bewegt: "Es wird klar, dass er fürchtet, sein Opfer könne aufwachen", sagte der Ermittler. D. und Dominique Pelicot hätten sich viel Mühe gegeben, keinen Lärm zu machen und geflüstert, um ihr Opfer nicht aufzuwecken.

Der Ermittlungschef wies auch die Darstellung des Angeklagten zurück, er sei nur eine halbe Stunde im Haus der Pelicots gewesen. Laut Zeitstempel der Aufnahmen habe er vielmehr mindestens drei Stunden und 24 Minuten in dem Haus verbracht. Hinweise darauf, dass Dominique Pelicot den Angeklagten etwa unter Druck gesetzt und zu seinen Taten gedrängt habe, wie dieser beteuert, ergeben die Videoaufnahmen dagegen laut Bosse-Platière nicht.

Das Berufungsverfahren in Nîmes soll voraussichtlich bis Mittwoch oder Donnerstag dauern. Für Dienstagnachmittag wurde die Aussage von Pelicots Ex-Mann Dominique erwartet. Er hatte im ersten Prozess ein Geständnis abgelegt und war im Dezember zu 20 Jahren Haft verurteilt worden.

Wegen ihres Muts während des ersten Prozesses im vergangenen Jahr war Gisèle Pelicot zu einer Galionsfigur im Kampf für die Frauenrechte geworden. Sie hatte sich für ein öffentliches Verfahren eingesetzt, "damit die Scham die Seite wechselt".

(O.Zhukova--DTZ)

Empfohlen

Drogenhandel: Trump schließt Angriffe gegen Mexiko nicht aus

Im Kampf gegen Drogen hat US-Präsident Donald Trump Angriffe gegen das Nachbarland Mexiko nicht ausgeschlossen. "Würde ich einen Angriff auf Mexiko starten, um Drogen zu stoppen? Das wäre für mich okay", sagte Trump am Montag im Weißen Haus auf die Frage eines Journalisten. In Mexiko und seiner Hauptstadt gebe es "einige große Probleme" mit dem Rauschgifthandel.

Mutmaßliche Vergiftung in Istanbul: Auch Vater der Familie aus Deutschland gestorben

Nach dem mutmaßlich durch Vergiftung herbeigeführten Tod einer Mutter und zweier Kinder einer aus Deutschland angereisten Familie in Istanbul ist nun auch der Vater gestorben. Der Mann starb am Montag nach mehreren Tagen auf der Intensivstation eines Istanbuler Krankenhauses, wie die Nachrichtenagentur Anadolu berichtete. Die in Deutschland lebende türkische Familie hatte in Istanbul Urlaub gemacht.

Urteil in München: Patient muss nicht für kaputten Zahnarztstuhl zahlen

Ein Münchner Zahnarzt ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, von einem Patienten Schadenersatz für einen kaputten Behandlungsstuhl zu bekommen. Der Patient bewegte sich auf dem Stuhl, um es sich bequemer zu machen, wie das Amtsgericht der bayerischen Landeshauptstadt am Montag mitteilte. Dabei war ein Knacken zu hören - der Mann durfte aber davon ausgehen, dass der Stuhl übliche Bewegungen aushält.

Vergewaltigung in Kölner Kaserne: BGH bestätigt Urteil gegen frühere Soldaten

Vier Jahre nach der Vergewaltigung einer jungen Frau in einer Kölner Kaserne sind die Täter, zwei frühere Soldaten, rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Montag die Strafen gegen die beiden Männer. Gegen einen von ihnen hatte das Kölner Landgericht im Dezember eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verhängt, gegen den anderen eine Jugendstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. (Az. 2 StR 259/25)

Textgröße ändern: