Deutsche Tageszeitung - Rechtsstreit um Unfall bei Laufwettbewerb in Sachsen endet mit Vergleich

Rechtsstreit um Unfall bei Laufwettbewerb in Sachsen endet mit Vergleich


Rechtsstreit um Unfall bei Laufwettbewerb in Sachsen endet mit Vergleich
Rechtsstreit um Unfall bei Laufwettbewerb in Sachsen endet mit Vergleich / Foto: © AFP/Archiv

Ein Rechtsstreit um einen Unfall zwischen einer Spaziergängerin und einem Teilnehmer eines Laufwettbewerbs in Sachsen ist durch einen Vergleich beendet worden. Die Frau erhält vom Veranstalter 4000 Euro Schmerzensgeld, wie eine Sprecherin des Oberlandesgericht Dresden am Mittwoch sagte. Damit sind die Kosten möglicher Folgeschäden abgegolten (Az.: 13 U 510/25).

Textgröße ändern:

Geklagt hatte die Frau gegen einen Verein, der jährlich einen Stadtlauf in Zwickau veranstaltet, und gegen einen Läufer. Bei der Veranstaltung im Mai 2023 stieß die Frau, die mit ihrem Hund auf dem Bürgersteig Gassi ging, mit dem Läufer zusammen. Sie stürzte und brach sich das Handgelenk.

Vor Gericht klagte sie auf Ersatz für Fahrtkosten und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 4000 Euro. Das Landgericht Zwickau wies die Klage in erster Instanz ab. In zweiter Instanz konnte vor dem Oberlandesgericht Dresden zwischen den Beteiligten ein Vergleich erzielt werden.

Demnach erfüllte der Veranstalter nicht alle Auflagen zur Sicherung. Statt zwei Ordner war an der Straßenecke nur ein Ordner eingesetzt. Zudem fehlte ein Absperrband. Jedoch trifft die Frau eine Mitschuld an dem Unfall. Den Läufer, der mit ihr zusammenstieß, trifft laut Vergleich keine Schuld. Er konnte sich darauf verlassen, dass der Veranstalter alle Auflagen erfüllt.

(P.Tomczyk--DTZ)

Empfohlen

Libysche Behörde: Beschädigter russischer Tanker im Mittelmeer "außer Kontrolle"

Ein Anfang März durch einen mutmaßlichen Angriff im Mittelmeer beschädigter russischer Tanker ist nach offiziellen libyschen Angaben "außer Kontrolle". Ein Abschleppversuch sei wegen schlechten Wetters gescheitert, teilte die libysche Hafen- und Seeschifffahrtsbehörde am Donnerstag mit. Bei Windgeschwindigkeiten von bis zu 90 Stundenkilometern und bis zu fünf Meter hohen Wellen habe der Abschleppvorgang nicht vorgenommen werden können. Andere Schiffe sollten sich von dem Tanker fernhalten, erklärte die Behörde weiter.

Fallschirmjäger-Skandal: Bundeswehr nennt Zahlen zu personellen Konsequenzen

Im Skandal um sexuelle Übergriffe, Rechtsextremismus und Drogenmissbrauch bei einer Fallschirmjäger-Einheit im rheinland-pfälzischen Zweibrücken sind neue Zahlen zu personellen Konsequenzen bekannt geworden. Die Bundeswehr gehe von 59 Beschuldigten aus, berichtete am Donnerstag das ARD-Hauptstadtstudio unter Berufung auf einen Sprecher des Heeres. Von 21 beantragten Entlassungsverfahren seien mittlerweile 16 vollzogen worden, die übrigen seien in Bearbeitung. 19 Fälle habe das Heer an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben. In 18 Fällen seien Disziplinarmaßnahmen verhängt worden.

Tochter: Bekannte iranische Anwältin Sotudeh festgenommen

Im Iran ist die bekannte Anwältin und Menschenrechtsaktivistin Nasrin Sotudeh nach Angaben ihrer Tochter erneut festgenommen worden. Ihre Mutter sei am Mittwochabend festgenommen worden, als sie allein zu Hause gewesen sei, schrieb Mehraweh Chandan am Donnerstag im Onlinedienst Instagram.

Urteil: Gastronomin mus 600.000 Euro an Coronahilfen zurückzahlen

Eine Unternehmerin aus Hessen muss wegen zu hoher Einnahmen in der Pandemie einem Urteil zufolge rund 600.000 Euro an staatlichen Corona-Notfallhilfen zurückzahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Gießen nach Angaben vom Donnerstag in einem von der Gastronomin angestrengten Klageverfahren gegen das Regierungspräsidium Gießen. Eine "Überkompensation" durch staatliche Hilfsgelder sei nicht vorgesehen. (Az.: 4 K 4209/24.GI)

Textgröße ändern: