Deutsche Tageszeitung - Weigerung zu Aufnahme von Dublin-Rückkehrern: EuGH-Generalanwalt legt Gutachten vor

Weigerung zu Aufnahme von Dublin-Rückkehrern: EuGH-Generalanwalt legt Gutachten vor


Weigerung zu Aufnahme von Dublin-Rückkehrern: EuGH-Generalanwalt legt Gutachten vor
Weigerung zu Aufnahme von Dublin-Rückkehrern: EuGH-Generalanwalt legt Gutachten vor / Foto: © AFP/Archiv

EU-Mitgliedsstaaten werden laut einem am Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegten Gutachten nicht deshalb für die Prüfung von Asylanträgen zuständig, weil der eigentlich zuständige Staat keine Dublin-Rückkehrer aufnimmt. Diese Auffassung vertrat der zuständige EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar in seinem am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen zu einem Fall aus Deutschland. (Az. C-458/24)

Textgröße ändern:

Hintergrund ist die Weigerung der italienischen Regierung, Flüchtlinge aus anderen EU-Mitgliedsstaaten gemäß der Dublin-Regeln zurückzunehmen. Diese sehen vor, dass Länder in andere Mitgliedstaaten weitergereiste Flüchtlinge zurücknehmen müssen, wenn diese bei ihnen registriert wurden.

Vor diesem Hintergrund legte das Verwaltungsgericht im baden-württembergischen Sigmaringen dem EuGH einen dort anhängigen Fall zur Klärung vor. Es geht um einen Syrer, der 2023 in Deutschland einen Asylantrag stellte. Allerdings wurde er zuerst in Italien registriert, das seit längerem meist keine Dublin-Rückkehrer akzeptiert. Das Verwaltungsgericht will wissen, ob deshalb Ausnahmebestimmungen des Dublin-Verfahrens greifen, wonach die Prüfzuständigkeit in diesem Fall auf Deutschland übergeht.

Nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts ist dies rechtlich aber nicht der Fall. Die Zuständigkeit zur Prüfung eines Asylantrags gehe nach seiner Auslegung der Vorschriften nicht deshalb auf einen anderen Staat über, weil das eigentlich zuständige Land "keine Bereitschaft" zur Aufnahme von Dublin-Rückkehrern zeige. Dies gelte zumindest so lange, wie in dem eigentlich zuständigen EU-Staat keine "systemischen Schwachstellen" im Asylsystem mit der Gefahr einer "unmenschlichen Behandlung" bestünden.

Verstöße eines EU-Mitgliedsstaats gegen Verpflichtungen gemäß EU-Recht müssten anderweitig geahndet werden, betonte Szpunar. Eine Lösung der durch die "Missachtung" der Dublin-Regeln durch ein Land entstehenden Probleme könne nicht in einer Auslegung der Verordnung selbst gesucht werden, betonte er. Dafür gebe es im EU-Recht aber "geeignete Mittel".

Das Gutachten des EuGH-Generalanwalts kommt zugleich zu dem Schluss, dass die Zuständigkeit für die Asylantragsprüfung im vorliegenden Fall doch auf Deutschland übergehen kann. Dies beruht auf anderweitigen Regeln im Dublin-System, wonach dies immer dann passiert, wenn die Überstellung an den eigentlich zuständigen Mitgliedstaat nicht binnen einer Frist von üblicherweise sechs Monaten erfolgt. Laut EU-Recht sei der Grund für die Nichteinhaltung der Frist letztlich irrelevant, heißt es darin.

Die Schlussanträge sind noch kein Urteil. Die Richterinnen und Richter sind nicht daran gebunden, orientieren sich aber oft daran. Ein Termin zur Urteilsverkündung am EuGH wurde noch nicht bekanntgegeben.

(A.Nikiforov--DTZ)

Empfohlen

Sohn aus Dachbodenfenster gestoßen: Psychiatrie für Mutter aus Baden-Württemberg

In einem Mordprozess um einen tödlichen Sturz eines Vierjährigen aus einem Dachbodenfenster ist dessen psychisch kranke Mutter in Baden-Württemberg in die Psychiatrie eingewiesen worden. Das Landgericht Heilbronn sprach die 46-Jährige nach Angaben einer Sprecherin wegen Schuldunfähigkeit frei, ordnete aber zugleich ihre Unterbringung in einer Fachklinik an.

Medien: US-Schauspieler Jeremy O. Harris in Japan wegen Drogenschmuggels festgenommen

Der aus der Serie "Emily in Paris" bekannte US-Schauspieler und Dramatiker Jeremy O. Harris ist laut Medienberichten in Japan wegen mutmaßlichen Drogenschmuggels festgenommen worden. Harris sei Mitte November am Flughafen der Insel Okinawa mit 0,78 Gramm Gramm einer Substanz erwischt worden, die das Aufputschmittel MDMA enthielt, berichtete die "Okinawa Times" am Donnerstag. Japan gehört zu den Ländern mit den strengsten Drogen-Gesetzen der Welt, bei Drogenbesitz droht Gefängnis.

Gift in Bohnen mit Speck: Frau wegen Mordversuchs an Noch-Ehemann verhaftet

Weil sie ihrem Noch-Ehemann ein mit Blauem Eisenhut vergiftetes Essen aus Bohnen und Speck vorsetzte, sitzt eine 59-Jährige in Nordrhein-Westfalen in Haft. Der Frau aus Velbert im Landkreis Mettmann wird versuchter Mord vorgeworfen, wie die Polizei in Mettmann und die Staatsanwaltschaft Wuppertal am Freitag berichteten. Ihr Ehemann, mit dem sie in Trennung lebt, überstand die Giftattacke.

Tödlicher Sturz von 91-Jähriger: Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge

Nach einem tödlichen Sturz einer 91-Jährigen in Berlin ist deren Sohn wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht in der Bundeshauptstadt sah es nach Angaben einer Sprecherin am Freitag als erwiesen an, dass der beim Prozessauftakt im November 64-jährige Angeklagte seine betagte Mutter geschubst hatte.

Textgröße ändern: